Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Regensburg: Falschaussage im Mollath-Prozess: Zeuge wegen Meineides verurteilt

Regensburg

Falschaussage im Mollath-Prozess: Zeuge wegen Meineides verurteilt

    • |
    Gustl Mollath hatte zu Unrecht sieben Jahre in einer forensischen Psychiatrie verbracht.
    Gustl Mollath hatte zu Unrecht sieben Jahre in einer forensischen Psychiatrie verbracht. Foto: Daniel Karmann/Archiv (dpa)

    Fast drei Jahre nach dem spektakulären Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath ist ein Zeuge wegen Meineides verurteilt worden. Das Amtsgericht Regensburg verhängte gegen den Zahnarzt aus Bad Pyrmont (Niedersachsen) am Mittwoch eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, setzte diese aber zur Bewährung aus. Zudem muss der Mann 5000 Euro zahlen. Nach Überzeugung der Richter hatte der ehemalige Freund der Familie Mollath bei seiner Aussage in dem Verfahren im Juni 2014 vor dem Landgericht

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von knapp zwei Jahre ohne Bewährung und die Verteidigung einen Freispruch gefordert.

    Angeklagter erfand Telefonat mit Mollaths Ex-Frau

    In dem Wiederaufnahmeverfahren gegen den Nürnberger Gustl Mollath hatte der jetzige Angeklagte über ein mutmaßliches Komplott der Ex-Frau von Mollath berichtet. In einem Telefonat habe diese ihm gesagt: "Wenn Gustl mich oder meine Bank anzeigt, mache ich ihn fertig. Der ist doch irre. Ich lasse ihn auf seinen Geisteszustand überprüfen. Dann hänge ich ihm etwas an." Laut Anklage wusste der Zahnarzt, dass diese Behauptung nicht stimmte.

    Chronologie des Falls Mollath

    Ab 2006 saß der Nürnberger Gustl Mollath in der Psychiatrie. Hier eine Chronologie des Falles:

    November 2002: Gustl Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 ohne Grund mindestens 20-mal mit den Fäusten geschlagen haben. Außerdem habe er sie gebissen, getreten und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

    Mai 2003: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

    September 2003: Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg. Im April 2004 wird sie fortgesetzt. Ein Gutachter attestiert dabei Mollath erstmals gravierende psychische Störungen.

    Dezember 2003: Mollath erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften.

    Februar 2004: Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft abgelegt. Begründung: Es gebe nur einen pauschalen Verdacht. Die Angaben seien zu unkonkret, als dass sie ein Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würden.

    Juni 2004: Mollath wird gegen seinen Willen zur Begutachtung ins Bezirkskrankenhaus Erlangen gebracht, kommt aber schon kurz darauf wieder frei. Im Februar 2005 wird er in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth eingewiesen. Dort bringt er fünf Wochen zu.

    August 2006: Das Landgericht Nürnberg spricht Mollath von den Vorwürfen der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung frei. Aber die Strafkammer Mollaths ordnet Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

    Februar 2007: Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision als unbegründet.

    März 2012: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Rechtsausschuss des Landtags, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei «weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen». Seine Vorwürfe gegen die Bank hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben.

    November 2012: Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003, dessen Inhalt erst jetzt publik wird, bestätigt, dass ein Teil von Mollath Vorwürfe zutreffend war. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss im Landtag.

    30. November 2012: Merk will den Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen. Grund war die mögliche Befangenheit eines Richters.

    18. März 2013: Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie stützt sich dabei auf «neue Tatsachen», die dem Gericht bei der Verurteilung im Jahr 2006 noch nicht bekanntgewesen seien. Entscheiden muss das Landgericht Regensburg.

    26. April 2013: Der Mollath-Untersuchungsausschuss tritt erstmals zusammen.

    28. Mai 2013: Das Landgericht Regensburg lehnt eine Entscheidung über Mollaths Psychiatrie-Unterbringung vor der Prüfung des Wiederaufnahmeantrags ab.

    12. Juni 2013: Das Landgericht Bayreuth ordnet an, dass Mollath mindestens noch ein weiteres Jahr und damit bis 2014 in der Psychiatrie bleiben muss.

    06. August 2013: Mollath kommt frei. Das OLG Nürnberg ordnet die Wiederaufnahme des Falls an und verfügt, dass diese an einer anderen Kammer des Landgerichts Regensburg stattfinden muss.

    05. September 2013: Die Verfassungsbeschwerde Mollaths ist erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab seiner Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg statt. Die Beschwerde sei offensichtlich begründet, hieß es.

    19. Dezember 2013: Das Landgericht Regensburg teilt mit, dass das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath am 7. Juli 2014 beginnt.

    13. Januar 2014: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Ex-Frau von Gustl Mollath eingestellt. Mollath hatte seine frühere Ehefrau im August 2013 angezeigt, weil sie in einem Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe 2008 nicht die Wahrheit gesagt habe. Dafür ergaben sich laut Staatsanwaltschaft aber keine Anhaltspunkte.

    28. April 2014: Gustl Mollath will das Oberlandesgericht Bamberg mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde zwingen zu verkünden, ab wann er unrechtmäßig in der Psychiatrie gesessen habe. Hintergrund ist ein Beschluss des OLG Bamberg aus dem Jahr 2011, nach dem Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben musste. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass dadurch Mollaths Grundrecht auf Freiheit verletzt worden war.

    07. Juli 2014: Vor dem Landgericht Regensburg beginnt das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath.

    08. August 2014: Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer einen Freispruch für Gustl Mollath. Dabei ist der Anklagevertreter jedoch von der Schuld des 57-Jährigen überzeugt. Die Verteidigung verlangt einen Freispruch "ohne Wenn und Aber". Mollath selbst weist die Vorwürfe zurück.

    14. August. 2014: Das Landgericht Regensburg spricht Gustl Mollath frei. dpa

    Mollath zählt zu den bekannten Justizopfern in der deutschen Geschichte. 2002 hatte seine Frau den Nürnberger wegen Körperverletzung angezeigt. Mollath bestreitet die Vorwürfe. In Verfahren gegen Mollath sowohl vor dem Amtsgericht Nürnberg als auch später vor dem Landgericht Im August 2014 sprach das nun zuständige Landgericht Regensburg Mollath frei.

    Mollaths Ex-Frau musste bei dem jetzigen Verfahren nicht öffentlich aussagen. Sie hatte ein Attest vorgelegt, das ihr eine dauerhafte ernsthafte Erkrankung bescheinigte. In dem Prozess wurde daraufhin eine ältere Aussage samt schriftlicher Ergänzung verlesen. dpa/lby

    Lesen Sie dazu: Anwalt bekommt Geldstrafe wegen Fälschung für Mollath-Freilassung

    Reform soll verhindern, dass sich der Fall Mollath wiederholt

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden