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Antrag auf Wiederaufnahme: Fall Peggy kommt in Bewegung

Antrag auf Wiederaufnahme

Fall Peggy kommt in Bewegung

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    Die von der Polizei herausgegebene Aufnahme zeigt Peggy Knobloch aus dem oberfränkischen Lichtenberg (undatiertes Archivfoto). Nun könnte der Fall neu aufgerollt werden.
    Die von der Polizei herausgegebene Aufnahme zeigt Peggy Knobloch aus dem oberfränkischen Lichtenberg (undatiertes Archivfoto). Nun könnte der Fall neu aufgerollt werden. Foto: dpa

    Es kommt Bewegung in den Fall um das vor zwölf Jahren verschwundene Mädchen Peggy. In Kürze soll ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eingereicht werden. Rechtsanwalt Michael Euler aus Frankfurt am Main feile nur noch an letzten Details, sagte am Montag Gudrun Rödel von der Bürgerinitiative, die dafür kämpft, dass der Fall neu aufgerollt wird. Der Antrag sei knapp 1000 Seiten lang, berichtete Euler.

    Peggy war 2001 im oberfränkischen Lichtenberg spurlos verschwunden. Nach fieberhafter Suche präsentierte die Polizei Ulvi K. als Täter. Doch von Anfang an gab es Zweifel an der Schuld des geistig zurückgebliebenen jungen Mannes. Euler hatte bereits mehrmals betont, er habe etliche Beweise zusammengetragen, die Ulvis Unschuld beweisen.

    Mithäftling von Ulvi K. hat seine Aussage widerrufen

    Auch die Staatsanwaltschaft Bayreuth ermittelt. Am Montag teilte die Anklagebehörde mit: „Der Fall wird intensiv in Zusammenwirken mit der Kriminalpolizei Bayreuth bearbeitet. Die erhobenen Vorwürfe werden überprüft, eingegangenen Hinweisen wird nachgegangen.“ Im vergangenen Jahr hatte ein ehemaliger Mithäftling Ulvis, der als Belastungszeuge im Verfahren galt, seine Aussagen widerrufen. Angeblich hatte Ulvi ihm die Tat gestanden. Das sei nicht wahr gewesen, hatte der Mann in verschiedenen Medienberichten erklärt.

    Die Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass Ulvi seine im Fall Peggy verhängte Strafe derzeit nicht verbüße. Stattdessen sei er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in einer psychiatrischen Klinik untergebracht: „Diese Taten des Verurteilten sind unbestritten.“ AZ/dpa

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