Der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate hat im Fall Gustl Mollath Strafanzeige wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung erstattet. Die Anzeige richtet sich gegen den Nürnberger Richter, der Mollaths Unterbringung in der Psychiatrie anordnete, sowie gegen den damaligen Leiter der Klinik für Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus in Bayreuth.
Rechtsanwalt von Mollath hat viele Fragen
Die Strafanzeige hat, wie aus dem 50 Seiten starken Schriftsatz hervorgeht, offenkundig eine doppelte Stoßrichtung. Zum einen erhofft sich der Anwalt mit Blick auf das angestrebte Wiederaufnahmeverfahren eine „Aufklärung der Umstände, die zu dem Verfahren gegen Gustl Mollath und zu seiner Verurteilung geführt haben“.
Zum anderen will der Anwalt klären lassen, ob es sich bei der erzwungenen Unterbringung seines Mandanten um „verbotene Vernehmungsmethoden“ im Sinn der Strafprozessordnung handelt. Dabei geht es – sehr vereinfacht gesagt – um die juristisch schwierige Frage, ob jemand, der sich einer psychiatrischen Begutachtung verweigert, dennoch zu diesem Zweck zwangsweise untergebracht werden darf.
Staatsanwaltschaft Augsburg übernimmt die Prüfung
Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft Augsburg bearbeitet. Das bayerische Justizministerium hat von seiner Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine andere als die Nürnberger Anklagebehörde zu beauftragen. So werde die „notwendige Distanz zum Verfahren gewahrt“, sagte Sprecher Wilfried Krames.
Der Fall Gustl Mollath soll, wie berichtet, neu aufgerollt werden. Ein Gericht hatte es 2006 als erwiesen angesehen, dass Mollath seine Frau, die er in Schwarzgeldgeschäfte verstrickt glaubte, misshandelt hat. Gutachter erklärten ihn für verrückt. Jahre später stellte sich heraus, dass zumindest ein Teil der Vorwürfe Mollaths Substanz hatten.