Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Interview: "Fall Bernert": Gerichtsverfahren dauert schon über zwanzig Jahre

Interview

"Fall Bernert": Gerichtsverfahren dauert schon über zwanzig Jahre

    • |

    Am Dienstag entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) im „Fall Bernert“. Unter diesem Namen hat der seit 1992 laufende Zivilprozess bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Wegen des Schicksals, das dahinter steckt – und seiner Dauer.

    Daniel Bernert kommt am 14. Oktober 1984 im damaligen Krankenhaus Immenstadt auf die Welt. Bei seiner Geburt erlitt er aufgrund von Sauerstoffmangel schwerste Schäden, ist seither geistig und körperlich behindert. Daniel Bernert wird ein Leben lang ein Pflegefall bleiben. Die Familie sieht den Grund für Daniels Behinderung in der unsachgemäßen Versorgung vor, während und nach der Geburt.

    1992 reicht die Familie Klage ein, unter anderem gegen den behandelnden Arzt und die Hebamme. Das Zivilverfahren ging durch unzählige Instanzen bis zum Bundesgerichtshof. Bernerts bekamen immer Recht. Doch nach jedem Urteil zugunsten der Familie legten die Versicherungen der Beklagten Berufung ein. Auch nach dem Urteil des Landgerichts Kempten von 2011, in dem es heißt, die Beklagten müssten „vollumfänglich“ haften für die Geburtsschäden.

    In dem erneuten Verfahren kam der in Augsburg ansässige Zivilsenat des Oberlandesgerichts München überraschend zu dem Schluss, Arzt und Hebamme seien nur zu 20 Prozent für Daniels Behinderung verantwortlich, weil das Kind schon vorgeschädigt auf die Welt gekommen sei. Ein Vergleichsangebot lehnt Daniels Mutter ab.

    Der BGH will am 20. Mai sein Urteil fällen und die Fragen beantworten: Wer trägt Schuld an den Geburtsschäden von Daniel Bernert und wie soll die Familie entschädigt werden?

    Vor diesem Hintergrund kritisiert der Experte für Versicherungsrecht, Prof. Hans-Peter Schwintowski, das Rechtssystems, das solche Mammutprozesse ermöglicht.

    Wenn jemand 22 Jahre um sein Recht kämpfen muss, dann ist das …

    Menschenunwürdig, ganz klar. Man muss darüber nachdenken, ob in einem Rechtssystem so etwas möglich sein darf. Meiner Ansicht müsste so eine Zeitspanne als verfassungswidrig gelten. Die Menschen in Deutschland haben Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz. Das heißt, Gerichte müssen in einer angemessenen Zeit zu einem Urteil gelangen. Als angemessen würde ich in einem Zivilverfahren maximal acht bis zehn Jahre erachten – und das ist schon eine lange Zeit.

    Woran liegt es, dass sich die Parteien häufig nicht zügig einigen können?

    Das Ganze ist ein strukturelles Problem. Gerade wenn es etwa um Schadenersatz bei Behandlungsfehlern geht, setzt die Rechtsordnung Anreize für die Versicherungen, einen Fall in die Länge zu ziehen. Wer verzögert, wird vom Gesetz nicht diszipliniert. Und da die betroffenen Patienten meist nicht die Nerven oder das Geld haben, ein langes Verfahren durchzustehen, endet es meist irgendwann mit einem für die Versicherung günstigen Vergleich.

    Versicherungen ziehen Verfahren also absichtlich in die Länge?

    Es ist bekannt, dass in Deutschland pro Jahr in 24 000 großen Personenschadensfällen systematisch verzögert wird. Richtig müsste die Frage also lauten: Verzögern Versicherungen immer? Die Konzerne sagen natürlich, sie tun dies nicht. Ich sage: Es ist Teil ihres Denkens. Was aus deren Sicht ja auch verständlich sein mag. Die Schadensabteilung einer Versicherung ist dann besonders gut, wenn sie wenig bezahlt. Daher vermeiden Versicherungen Schadenszahlungen, weil sie sagen: Wir sind ja kein Verschenkungsinstitut.

    Was müsste sich ändern, um dem entgegenzuwirken?

    Es geht um eine Disziplinierung. Bislang verdienen die Schadensregulierer Geld, wenn sie einen Fall in die Länge ziehen. Das darf nicht sein. Ich fordere daher einen Strafschadenersatz, eine Art Schmerzensgeld. Wenn ein Verfahren erheblich zu lange dauert, dann kostet es eben für die Versicherung zwei Millionen extra. „Punitive Damages“ heißt diese Praxis in den USA. Dabei geht es nicht um Strafe, sondern darum, eine strukturelle Unterlegenheit des Klägers auszugleichen: Man nimmt den Anreiz, um mit Verzögerung Geld zu verdienen.

    Angeblich bekommen in 70 Prozent aller Prozesse um Arzthaftungssachen die Mediziner Recht. Ist der Patient vor Gericht also generell der Dumme?

    Die Erfahrung zeigt, dass dies meist der Fall ist. Es gibt zwei Probleme: In der Regel muss der Patient den Behandlungsfehler beweisen. Dies kann er nur mithilfe eines Mediziners an seiner Seite. Und der ist oft schwer zu finden, weil er quasi Kollegenschelte betreiben, das eigene Nest beschmutzen müsste. Eine nicht zu unterschätzende, große Hürde. Zweitens können Versicherungen viel höhere Honorare für Gutachter zahlen. Der Patient ist strukturell bedingt also eher der Dumme.

    Welche Rolle spielen die Gutachter in Schadenersatzfällen?

    Gutachter sind in der Regel abhängig von ihrem Auftraggeber. Das heißt: Wer bestellt, wer bezahlt, der bekommt das zu hören, was er will. Wir brauchen daher ein System, in dem medizinische Gutachter von einer unabhängigen Stelle bezahlt werden und die Gutachter nicht wissen, wer ihr Auftraggeber ist. Wir würden uns alle wundern, welche Ergebnisse herauskämen.

    Seit vergangenem Jahr ist ein neues Patientenrechtegesetz in Kraft. Sehen Sie dadurch die Stellung der Patienten gestärkt?

    Durch das Gesetz hat sich nichts Grundlegendes geändert. Die Chancen sind nicht besser geworden, vor Gericht erfolgreich Schadenersatz einzuklagen, da die Patienten weiterhin den Behandlungsfehler beweisen müssen.

    Viele Betroffene können sich einen Prozess gar nicht leisten, weil sie keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Ein Fehler?

    Hat ein Patient eine Rechtsschutzversicherung, laufen Verhandlungen zwischen Anwalt und Schadensregulierer grundlegend anders. Weil die Versicherung weiß: Da ist einer, der wehrt sich, der lässt sich nicht mit einem Vergleichsangebot abspeisen. Eine Verzögerung rechnet sich für den Versicherer nicht. Leider haben wahrscheinlich nur wenige eine Rechtsschutzversicherung für schwere Personenschäden abgeschlossen. Dabei wäre die wirklich wichtig.

    Versicherungsexperte Professor Hans-Peter Schwintowski, 66, von der Berliner Humboldt-Universität ist seit 1996 Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim Bund der Versicherten. Schwintowski war Sachverständiger in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren. Seit 1993 hat er in Berlin einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht sowie Europarecht inne.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden