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Kinderverbot: Empörung über Kinderverbot im Biergarten: Auch in Bayern erlaubt?

Kinderverbot

Empörung über Kinderverbot im Biergarten: Auch in Bayern erlaubt?

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    Mit einer kinderfreien Zone hat sich ein Wirt in Düsseldorf Ärger eingehandelt. "Keine Kinder - Keine Hunde" ist auf dem Schild zu lesen, das im Internet für Diskussionen sorgt.
    Mit einer kinderfreien Zone hat sich ein Wirt in Düsseldorf Ärger eingehandelt. "Keine Kinder - Keine Hunde" ist auf dem Schild zu lesen, das im Internet für Diskussionen sorgt. Foto: Federico Gambarini, dpa

    Mit einem Verbotsschild hat ein Gastwirt aus Düsseldorf einen heftigen Streit losgetreten. In seiner Strandbar "Sonnendeck" erklärte er mit diesem den Sandbereich nicht nur zur hundefreien, sondern auch zur kinderfreien Zone.

    Das Schild trägt die Aufschrift "Ruhebereich - keine Kinder, keine Hunde", darunter die entsprechenden Symbole. Dass diese Maßnahme besonders bei Eltern für Diskussionen sorgt, ist wohl nicht verwunderlich. Auf der Facebook-Seite der Gaststätte schreibt eine Mutter: "Es ist einfach nur enttäuschend und traurig, dass Kinder mit Hunden gleichgesetzt werden (...)!"

    Darf ein Wirt überhaupt Kinder ausschließen? Ja, er darf. "Der Wirt hat in seinem Bereich das Hausrecht", sagt Ulrich Korb vom juristischen Fachbereich des Bayerischen Gaststättenverbands. "Da darf er grundsätzlich verfahren, wie er will." Allerdings gebe es auch gewisse Grenzen. Nämlich dann, wenn er diskriminiert. "Wenn er zum Beispiel Asylanten ausschließt oder Dunkelhäutige oder Asiaten."

    Düsseldorfer Wirt hat einige Gründe für das Kinderverbot

    Der vorliegende Fall habe aber nichts mit Kinderfeindlichkeit zu tun. Dass der Düsseldorfer Wirt Kinder ausschließt, kann Korb sogar nachvollziehen. Schließlich habe er seine Gründe: Die kleinen Gäste hätten häufig mit Sand geworfen und Schlamm auf den Bänken verteilt.

    Ihre Eltern haben laut Aussage des Düsseldorfer Wirtes Patrick Weiss untätig dabei zugesehen. "Hier haben schon Kinder in der Küche gestanden oder ein anderes Mal eine Palme angezündet. Wenn da was passiert, bin ich doch schuld", sagt er.

    Ulrich Korb vom Bayerischen Gaststättenverband kennt solche Fälle auch aus der Region - aber es handele sich dabei um Einzelfälle. Manchmal komme es vor, dass Kinder wild herumtoben und die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen.

    "Das strapaziert die Nerven der anderen Gäste", sagt der Jurist. Und der Düsseldorfer Wirt habe schließlich auch wirtschaftliche Interessen: "Wenn er die Kinder einfach machen lässt, könnten andere Gäste sich dazu entschließen, nicht mehr wieder zu kommen." (mit dpa)

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