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Landkreis Donauwörth: Eine halbe Million: Warum die Zwölf Stämme so hohe Kosten verursachen

Landkreis Donauwörth

Eine halbe Million: Warum die Zwölf Stämme so hohe Kosten verursachen

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    Nach Österreich gezogen sind jetzt Kinder und ihre Eltern, die bisher bei der Sekte Zwölf Stämme in Klosterzimmern gewohnt haben.
    Nach Österreich gezogen sind jetzt Kinder und ihre Eltern, die bisher bei der Sekte Zwölf Stämme in Klosterzimmern gewohnt haben. Foto: Dieter Mack

    Die Fernsehbilder waren in ganz Deutschland zu sehen: 28 Kinder der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme in Klosterzimmern (Kreis Donau-Ries) wurden im September 2013 im Beisein der Polizei aus ihren Familien herausgenommen. Grund waren Misshandlungsvorwürfe gegen die Eltern wegen sogenannter „Züchtigungen“.

    Für 22 Kinder ist das Jugendamt in Donauwörth zuständig

    Fast ein Jahr ist nun vergangen, das Jugendamt in Donauwörth ist noch immer für 22 Kinder der Zwölf Stämme zuständig – bei einigen Minderjährigen wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht inzwischen wieder an die Eltern zurückgegeben.

    Für den Landkreis sind die Fremdunterbringungen indessen weiterhin ein „enormer Kostenfaktor“, wie Landrat Stefan Rößle jüngst äußerte. Jene Kosten werfen Fragen auf.

    Wie hoch ist die finanzielle Belastung durch die Inobhutnahme?

    Seit der Unterbringung der Kinder im September 2013 bis Juni 2014 sind Kosten in Höhe von 473798,91 Euro angefallen. Der Kreis ist als Träger der Jugendfürsorge verpflichtet, die Versorgung von Kindern zu übernehmen, die in Obhut genommen werden. Bitten des Kreises an den Freistaat nach finanzieller Unterstützung wurden laut Landrat Rößle zuletzt zurückgewiesen.

    Wie setzen sich die Kosten zusammen?

    Hierzu eine Beispielrechnung des Jugendamtes. Je nach Art der Unterbringung, Alter der Kinder und den Zusatzleistungen, etwa für therapeutische Maßnahmen, fallen für den Heimplatz durchschnittlich 130 Euro am Tag und für eine Pflegefamilie etwa 1000 Euro pro Monat an.

    Gibt es Kritik an der Inobhutnahme?

    Ja. Landrat und Vertreter des Jugendamtes betonen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Zeugenaussagen hätten ein Handeln erforderlich gemacht. Der Anwalt der Glaubensgemeinschaft, Michael Langhans, kritisiert unterdessen die „fehlende Konkretheit“ und die „Unverhältnismäßigkeit“ der Herausnahme-Aktion.

    Auf dem Undercover-Video eines Journalisten, welches wohl mitunter den Anlass zur Inobhutnahme gab, seien acht Personen zu sehen – es gehe aber bei den Inobhutnahmen um eine größere Anzahl an Familien. Zudem hätte es durchaus mildere Mittel gegeben, etwa den „intensiven Dialog“ und „engmaschigere Überprüfungen“.

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