Stellen Sie sich vor, bei Ihnen will jemand einbrechen und anschließend werden Sie auch noch verklagt – vom Einbrecher persönlich. Und der bekommt auch noch Recht! Klingt verrückt, kann aber passieren, wie ein Fall zeigt, der jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof gelandet ist.
Und das ging so: Ein Mann aus Tschechien installiert eine Überwachungsanlage. Ihm sind schon zweimal die Fenster eingeschlagen worden. Als die mutmaßlichen Täter wieder kommen, geraten sie schon am Gartenzaun ins Visier der Kamera und werden später anhand der Bilder enttarnt. Mission erfolgreich.
Alles wunderbar? Von wegen! Einer der Männer, die auf den Aufnahmen zu sehen sind, klagt. Und gewinnt vor Gericht. Dass er ohne seine Einwilligung in der Öffentlichkeit gefilmt wurde, stelle eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte dar, sagen die Richter. Nun könnte man natürlich einwenden, dass es in der Natur der Sache liegt, dass ein Krimineller ohne seine Einwilligung erwischt wird. Aber erzählen Sie das mal einem Juristen. Jedenfalls soll der Hausbesitzer ein Bußgeld zahlen.
Privatleute dürfen nur ihren eigenen Grund überwachen
So kurios das Urteil auch klingt, es hat durchaus einen ernsthaften Hintergrund. Privatleute dürfen nur ihren eigenen Grund überwachen. Das ist eine Sache des Datenschutzes. Wer also Kameras installiert, sollte unbedingt darauf achten, dass diese nicht auf die Straße oder den Garten des Nachbarn gerichtet sind. Außerdem muss klar kenntlich gemacht werden, wenn ein Grundstück videoüberwacht wird.
Denn nur dann – so argumentieren die Datenschützer – kann ein Besucher selber entscheiden, ob er gefilmt wird. Und wenn wir mal davon ausgehen, dass ein potenzieller Einbrecher eher dagegen sein dürfte und folglich das Weite sucht, hätten Kamera und Schild ja schon ihren Zweck erfüllt.