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Bahn: Dürfen Flüchtlinge kostenlos Bahn fahren?

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Dürfen Flüchtlinge kostenlos Bahn fahren?

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    Brauchen Flüchtlinge keine Fahrkarten in der Bahn?
    Brauchen Flüchtlinge keine Fahrkarten in der Bahn? Foto: Armin Weigel/dpa

    Seit Monaten reisen viele Flüchtlinge auf eigene Faust kreuz und quer durch Deutschland. Da bleibt es nicht aus, dass ab und zu einer ohne Fahrschein erwischt wird. Inzwischen häufen sich Beschwerden von anderen Bahngästen, dass Flüchtlinge in solchen Fällen zuvorkommender behandelt werden. Dürfen Asylbewerber möglicherweise „kostenlos“ Bahn fahren?

    Nein, sagt ein Sprecher der Deutschen Bahn. Auch Flüchtlinge fahren nicht – anders als häufig behauptet – kostenlos Zug. Auch sie brauchen einen gültigen Fahrausweis. Nach der ersten Registrierung erhielten sie in der Regel von den Behörden einen Gutschein. Den tauschten die Flüchtlinge in der Fahrkartenausgabe gegen eine Fahrkarte zur Fahrt in eine Aufnahmeeinrichtung ein.

    Flüchtlinge extrem selten ohne Fahrschein unterwegs

    Doch kommt es manchmal vor, dass ein Flüchtling seinen Berechtigungsschein vergisst und sich einfach so in den Zug setzt – genau wie das beispielsweise Monatskartenbesitzern passiert. „Es kommt nur extrem selten vor, dass Flüchtlinge ohne Fahrscheine angetroffen werden“, sagt der Bahn-Sprecher. Ist das doch einmal der Fall, erhielte der Betroffene vom Zugbegleiter eine Ersatzfahrkarte bis zum Zielort beziehungsweise würde den Behörden übergeben. Auch die Kosten für diese Ersatzkarte würden letztendlich die Behörden übernehmen.

    Der Bayerische Rundfunk hatte von einem Fall in einem Zug nach Garmisch-Partenkirchen berichtet. Ein Mann aus dem Oberland habe bei einer Kontrolle seine Fahrkarte nicht vorzeigen können. Angeblich habe er eine Wochen- oder Monatskarte gehabt, die aber nicht bei sich getragen. Der Mann habe sehr ungehalten reagiert, als die Schaffnerin ihm eine sogenannte Fahrpreisnacherhebung ausstellte, berichtete der Sender. Eine Bundespolizistin griff ein. Die Situation schien geklärt – bis die Schaffnerin ein paar Reihen weiter einen Flüchtling antraf, der keinen Fahrschein hatte und ungeschoren davonkam.

    Grundsätzlich sei es möglich, eine Monats- oder Jahreskarte nachzureichen, sollte man diese bei einer Kontrolle nicht dabei haben, sagt der Bahn-Sprecher. Dies müsse innerhalb von 14 Tagen geschehen. Dasselbe gelte für eine Bahncard. Für diese nachträgliche Vorlage falle eine Gebühr von maximal sieben Euro an. Übertragbare Fahrkarten würden nicht anerkannt.

    Viele Bahnfahrer helfen

    Dass sich andere Fahrgäste über die unterschiedliche Behandlung von Flüchtlingen echauffieren, komme noch seltener vor, als dass man Flüchtlinge ohne Fahrschein antreffe, sagt der Bahn-Sprecher. Im Gegenteil: Immer häufiger helfen wohl Fahrgäste spontan. Als ein Schaffner neulich einen Flüchtling ohne gültige Fahrkarte zum Aussteigen aufforderte, zahlte zum Beispiel ein anderer Reisender das Bahnticket nach Hamburg.

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