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Bayern: Diesel-Fahrverbote: Münchner Verwaltungsgericht kritisiert Freistaat

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Diesel-Fahrverbote: Münchner Verwaltungsgericht kritisiert Freistaat

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    In rund 90 betroffenen Kommunen drohen gerichtlich erzwungene Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge. Bayern lehnt ein solches Verbot in München ab.
    In rund 90 betroffenen Kommunen drohen gerichtlich erzwungene Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge. Bayern lehnt ein solches Verbot in München ab. Foto: Marcus Führer, dpa (Symbolbild)

    Das Verwaltungsgericht München hat dem Freistaat Bayern dreiste Missachtung eines Gerichtsurteils vorgeworfen, weil er die Planung eines Diesel-Fahrverbots in München ablehnt. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof habe den Freistaat zu einem Konzept für Fahrverbote verpflichtet, damit der Stickoxid-Grenzwert eingehalten werden könne, kritisierte die Vorsitzende Richterin Martina Scherl am Montag. Es sei völlig neu "und auch ein Unding", dass eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte.

    Deutsche Umwelthilfe beantragte vorläufige Haft für bayerische Umweltministerin

    Die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf. Die Deutsche Umwelthilfe beantragte, sie vorübergehend in Haft zu nehmen, bis der Freistaat Bayern Fahrverbotspläne vorlegt.
    Die bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf. Die Deutsche Umwelthilfe beantragte, sie vorübergehend in Haft zu nehmen, bis der Freistaat Bayern Fahrverbotspläne vorlegt. Foto: Sven Hoppe, dpa (Archiv)

    Für den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Bayerns Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) deshalb in Haft zu nehmen, bis der Freistaat Fahrverbotspläne vorlegt, sah die Kammer aber keine Grundlage. Statt dessen erwägt sie ein erneutes Zwangsgeld von 4000 Euro. Die Entscheidung sollte am Nachmittag gegen 14 Uhr den Parteien zugestellt und dann veröffentlicht werden. 

    Verwaltungsgerichtshof verlangte Konzept für Fahrverbote

    Die Luft in München sei seit 2010 viel besser geworden, und eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die Zulässigkeit von Fahrverboten werde auch erst Ende Februar erwartet, so Scherl. Aber der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid sei an mehreren Straßenabschnitten in München immer noch über dem Grenzwert. Um schnell Abhilfe schaffen zu können, habe der Verwaltungsgerichtshof deshalb ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote verlangt - noch keine Fahrverbote, betonte die Richterin. Im neuen Luftreinhalteplan sei das aber nicht enthalten. "Mit allgemeinen Blabla"  und "so einer halben Larifari-Seite" im Luftreinhalteplan sei es nicht getan, kritisierte sie. (dpa/lby)

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