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Verkehr: Die Rückkehr zu den alten Kennzeichen: "SF", "KRU" und "NÖ"

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Die Rückkehr zu den alten Kennzeichen: "SF", "KRU" und "NÖ"

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    Rudolf Blechschmidt wurde schon oft von anderen auf seine alten Illertisser Nummernschilder angesprochen.
    Rudolf Blechschmidt wurde schon oft von anderen auf seine alten Illertisser Nummernschilder angesprochen. Foto: Agnes Mayer

    Spott und Hohn musste Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer über sich ergehen lassen, als er Städten und Gemeinden freie Hand bei der Wahl ihrer Autokennzeichen lassen wollte. Inzwischen haben 53 bayerische Gemeinden den Vorschlag befürwortet. In Krumbach (Kreis Günzburg) kam es zu einer „KRU-Party“, auf der die Rückkehr zur Kennzeichnung vor der Gebietsreform gefordert wurde. Entsprechend traten Politiker und Bürger in Nördlingen (Kreis Donau-Ries) und Sonthofen (Kreis Oberallgäu) für ihr früheres „NÖ“ und „SF“ ein. Nun hat der Bundesrat der Wiedereinführung von Altkennzeichen zugestimmt. Damit ist zwar noch nichts entschieden, doch es zeichnet sich eine Lösung für den Freistaat ab.

    Bedeutet der Beschluss, dass nun überall die alten Kfz-Kennzeichen wieder eingeführt werden?

    Nein. Der Bundesrat hat mit seiner Entscheidung nur die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Nun sind die Länder am Zug.

    Entsprechend steht demnächst eine Entscheidung des Kabinetts an, ob die alten Kennzeichen im Freistaat eingeführt werden sollen, teilt das bayerische Wirtschaftsministerium mit. Spricht sich die Regierung dafür aus, müsse geklärt werden, wie das Verfahren in Bayern genau abgewickelt werden soll.

    Wie wird die Umsetzung voraussichtlich aussehen?

    Die jeweilige Landesregierung hat laut bayerischem Wirtschaftsministerium das Recht, alle Altkennzeichen ohne Beteiligung der Kreise und Kommunen wiedereinzuführen. Dies wird aktuell in Sachsen erwogen. Bayerns Verkehrsminister Martin Zeil strebt aber ein Konsensmodell an. Städte und Gemeinden werden zeitnah befragt, ob sie ihre alten Kennzeichen zurück wollen. Den Landratsämtern steht jedoch ein verbindliches Vetorecht zu. Nur wenn beide Seiten grünes Licht geben, kann der Freistaat die Anträge an das Bundesverkehrsministerium weiterleiten. Diese werden dann unmittelbar im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ein Stichtag ist nicht vorgesehen, Nachmeldungen werden jederzeit angenommen.

    Kann sich jede Gemeinde ein beliebiges Kennzeichen aussuchen und sind die Bürger an diese Entscheidung gebunden?

    Von der Regelung sind nur Kommunen betroffen, deren Kennzeichen sich während der Gebietsreform auch geändert hat. Nur die Rückkehr zum alten Kürzel ist möglich. Das Vorhaben, völlig neue Bezeichnungen zuzulassen, wurde von der Länderkammer abgelehnt. Die Bürger können sich entscheiden, ob sie ihr jetziges Schild behalten oder lieber das alte wollen. Bei einer Änderung wird allerdings eine Gebühr fällig.

    Wie sehen die Zulassungsstellen der Änderung entgegen?

    „Wir gehen von mehr Andrang und längeren Wartezeiten aus, sehen das Ganze aber insgesamt gelassen“, sagt Ralf Wetzel, Leiter des Günzburger Bürgerbüros. Für den Geschäftsbetrieb spiele die Änderung kaum eine Rolle und auch die technische Umstellung sei leicht zu regeln. Er rechnet damit, dass am Anfang etwa 5 000 Autofahrer ihr Kennzeichen wechseln werden, weil das Thema Heimatliebe in der Region in Mode sei. Ähnlich klingt die Einschätzung weiterer Landratsämter und Zulassungsstellen, beispielsweise in Dillingen und Neu-Ulm.

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