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Augsburg: Der Protz-Prinz und der Höllenengel

Augsburg

Der Protz-Prinz und der Höllenengel

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    Am Freitag soll das Urteil über Marcus von Anhalt fallen. Ihm wird Steuerhinterziehung im großen Stil vorgeworfen. Wird er schuldig gesprochen, muss er wohl ins Gefängnis.
    Am Freitag soll das Urteil über Marcus von Anhalt fallen. Ihm wird Steuerhinterziehung im großen Stil vorgeworfen. Wird er schuldig gesprochen, muss er wohl ins Gefängnis. Foto: Ulrich Wagner

    Wenn es so etwas wie standesgemäße Straftaten gibt, dann wäre eine Steuerhinterziehung mit Luxusautos für Deutschlands selbst ernannten „Bordellkönig“ doch eine gute Wahl. Rolls Royce, Maybach, Porsche GT oder McLaren SLR fahren und die Schlitten als Betriebsausgaben absetzen – eine fast logische Idee. „Der beste Lude hat den besten Benz“, hat Prinz Marcus von Anhalt selbst die Regeln im Milieu umschrieben. Doch so wie die neun Prozesstage gegen den 48-Jährigen gelaufen sind, spielen die Luxuskarossen am Ende wahrscheinlich nicht mehr die größte Rolle.

    Für den morgigen Freitag hat die 9. Strafkammer des Landgerichts Augsburg das Urteil gegen „Prinz Protz“ geplant. Und so wie es aussieht, kommt nur ein Schuldspruch infrage. Das Delikt bleibt dasselbe, die näheren Umstände sind andere als ursprünglich in der Anklage stand. Und sie wirken nicht mehr so schillernd.

    Rechnungen ausgestellt und steuerlich abgesetzt - all das aber ohne Leistung

    So liegt zum Ende der Beweisaufnahme der Verdacht nahe, dass Marcus von Anhalt eine Reihe von Briefkastenfirmen in der Schweiz unterhält oder unterhalten hat. Ebenso wie einer seiner ältesten und besten Freunde, Thomas P.  Nach dem Ermessen erfahrener Steuerfahnder wirkt es nicht unwahrscheinlich, dass Thomas P.s Firma den Firmen seines Spezls Rechnungen mit teils hohen fünfstelligen Summen ausgestellt hat, ohne dass dafür eine Leistung erbracht wurde.

    Dies gilt umso mehr, da die Firmen der beiden Männer exakt die selbe Adresse im Schweizer Steuerparadies Staad haben und dort in erster Linie eine Schweizer Treuhänderin sitzt. Die Rechnungen, die Thomas P. dem Prinzen für Beratung und Innenausstattung ausstellte, setzte Marcus von Anhalt steuerlich als Betriebsausgaben ab. Doch wenn keine Leistung erfolgt war, ist dies Steuerhinterziehung.

    Firmen, Strohleute, Abhängigkeiten - ein fast undurchschaubares Geflecht

    Der Prozess hat gezeigt, dass Marcus von Anhalt ein fast undurchschaubares Geflecht von Firmen, Firmenbeteiligungen, Strohleuten und Abhängigkeiten geschaffen hat. Er selbst stellt dies als gewöhnliche, legale Konstruktionen dar. Und wehrt sich nach Kräften gegen das drohende Unheil. Mit einem Katalog von zehn handgeschrieben Seiten an Fragen nahm er gestern einen Finanzbeamten und einen Steuerfahnder ins Verhör. Zitat: „Ich lass mich doch net von dem verarschen.“

    Am 16. Dezember 2014 gab es während des laufenden Verfahrens weitere Durchsuchungen in drei Büros, unter anderem beim Steuerberater des Prinzen und bei Thomas P. in der Nähe von Pforzheim. Nach Angaben eines Steuerfahnders wurden bei P. praktisch keine Unterlagen zu seiner angeblichen gewerblichen Tätigkeit als Raumausstatter oder Innenarchitekt gefunden.

    Ist Marcus von Anhalt schuldig, scheint Haftstrafe unausweichlich

    Aus gegebenem Anlass beschäftigte sich die Strafkammer aber näher mit Thomas P. selbst. Wie aus Justiz- und Polizeiakten hervorgeht, ist er im Rotlichtmilieu tätig und mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Körperverletzung, Zuhälterei und Drogendelikten. Mehrere Tätowierungen weisen darauf hin, dass er Mitglied der berüchtigten Rockerbande Hell’s Angels ist oder war. Von Anhalt hat bestritten, etwas mit den Hell’s Angels zu tun zu haben.

    Nach Informationen unserer Zeitung geht es bei Marcus von Anhalt laut einer aktuellen Musterberechnung um eine knappe Million Euro hinterzogener Steuern. Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass der Adoptiv-Prinz schuldig ist, dürfte angesichts einer stattlichen Zahl Vorstrafen und umfangreicher Verschleierungstaktiken eine Gefängnisstrafe unausweichlich sein.

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