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Prozess in Augsburg: Der Horror-Altenpfleger

Prozess in Augsburg

Der Horror-Altenpfleger

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    "Eine größere

    Erniedrigung

    kann es nicht geben." Amtsrichterin

    Gabi Holzer

    machte kein Hehl aus ihrer Empörung. Weil es ihm beim Wechsel der

    Inkontinenzeinlage

    nicht schnell genug ging, hat ein Altenpfleger einer von ihm betreuten 80-Jährigen die mit Kot verschmierte Windel ins Gesicht gedrückt.

    Ihm sei da "der Gaul durchgegangen" begründete am Donnertsag vor dem Augsburger Amtsgericht der 35-Jährige. Doch es war nicht sein einziger Ausraster. Eine andere alte Frau wurde, weil es beim Essen nicht schnell genug ging, "wie eine Gans gestopft". Ein Mann, der sich bei einem Sturz den Oberschenkelhals gebrochen hatte, wurde, trotz warnender Hinweise, und obwohl er lauthals vor Schmerzen schrie, von dem Pfleger hin und her gewendet.

    Wegen Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener in sechs Fällen verurteilte das Schöffengericht den Mann zu zwei Jahren Gefängnis. Drei weitere Anklagepunkte stellte das Gericht, da weniger schwerwiegend, ein. Die Strafe ist für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dass der Angeklagte "haarscharf" um ein Berufsverbot herumkam, hat er nach Feststellung des Gerichts einzig seinem Geständnis sowie der Tatsache zu verdanken, dass er nicht vorbestraft ist. Zudem könne nur das Landgericht eine so schwerwiegende Entscheidung fällen.

    Das Strafverfahren war durch eine Anzeige der Heimleitung in Gang gekommen. Wie Robert Krenn, der Leiter der Augsburger Altenpflegeeinrichtung "Ruhesitz Wetterstein" unserer Zeitung sagte, waren die Vorfälle von seinen Mitarbeitern beobachtet worden oder die Senioren hatten sich selbst beschwert. Das Geständnis des Angeklagten ersparte ihm wie seinen Mitarbeitern, vor Gericht aussagen zu müssen. Als Zeugen standen die Misshandelten nicht mehr zur Verfügung. Sie sind entweder schon gestorben oder inzwischen geistig zu verwirrt.

    Der Pfleger war bereits zuvor in einem anderen Augsburger Heim fristlos gefeuert worden. Überrascht reagierte sein als Zeuge geladener Leiter, dass schon die Kemptener Staatsanwaltschaft gegen seinen früheren Mitarbeiter ermittelt hatte - wenn auch ergebnislos. Obwohl es sich in beiden Fällen um den gleichen Heimträger, die Arbeiterwohlfahrt handelt, waren die drei in Kempten ausgesprochenen Abmahnungen nicht mehr in seiner Personalakte gewesen. "Ergreifen Sie einen anderen Beruf", riet Richterin Holzer dem Angeklagten, als sie das Urteil verkündete. Er muss noch 5000 Euro Geldbuße an die Palliativstation des Augsburger Klinikums zahlen. Wie er dem Gericht verriet, arbeitet der Mann inzwischen wieder als Altenpfleger. Wo wollte er nicht sagen. Peter Richter

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