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Imker: Der Honig muss gentechnikfrei sein

Imker

Der Honig muss gentechnikfrei sein

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    Augsburg Die Imker feiern das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wie den Sieg Davids gegen Goliath. Honig, so der Luxemburger Urteilsspruch, muss vollkommen frei von Bestandteilen gentechnisch veränderter Organismen sein, um verkauft werden zu dürfen. Wenn er auch nur geringste Spuren von Genmais-Pollen enthält, gilt er als „gentechnisch verändertes Lebensmittel“, für das eine Sicherheitsprüfung und eine gentechnikrechtliche Zulassung erforderlich wäre. Sonst ist der Honig, wie es im Amtsdeutsch heißt, „nicht verkehrsfähig“.

    Karl-Heinz Bablok hat viele Jahre seinen Kopf dafür hingehalten, dass dieses Urteil erkämpft werden konnte. Der 55-jährige Imker und Grünen-Gemeinderat des Marktes Kaisheim (Kreis Donau-Ries) klagte bereits 2007 als Galionsfigur des „Bündnisses zum Schutz der Bienen gegen Agrogentechnik“. Beklagter war der Freistaat Bayern, doch in die Knie zwingen wollten die Kläger die Firma Monsanto, „einen Goliath der Gentechnik-Industrie“, wie es in der Reaktion auf das Urteil hieß.

    Mais von Monsanto (Sorte Mon 810) war bis 2008 zu Forschungszwecken auf dem Staatlichen Versuchsgut Neuhof bei Kaisheim unweit des Bablok’schen Bienenhauses angebaut worden. Bei Analysen des Honigs und der Pollen stellte sich dann heraus, dass diese bis zu vier Prozent gentechnisch veränderte Bestandteile enthielt.

    Bablok verlangte damals schon Schutzmaßnahmen und bekam beim Verwaltungsgericht Augsburg zunächst Recht: Die Richter entschieden im Eilverfahren, dass der Mais vor der Blüte geerntet oder die Blüten abgeschnitten werden müssten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ es aber nicht zu dieser in der Praxis absurden Maßnahme kommen. Er hob das Urteil auf.

    Zentnerschwere Bienenkästen mussten weggeschafft werden

    Ein Jahr später bekräftigte das Verwaltungsgericht Augsburg im Hauptsacheverfahren, dass für Honig die „Null-Toleranz-Schwelle“ gelte, dass er also vollkommen rein sein muss. Trotzdem habe der Imker den Gentechnik-Anbau in seiner Nachbarschaft zu dulden und müsse selbst dafür sorgen, dass kein gentechnisch verändertes Material in den Honig gelange. Das bedeutete, dass Bablok und fünf weitere Imker ihre zentnerschweren Bienenkästen während der Blütezeit des Maises wegschaffen mussten, was diese mit viel publizistischem Wirbel auch taten. Die Bienen bekamen zeitweise in München Asyl. Die kontaminierte Honigernte aus der Zeit davor wurde in Augsburg entsorgt.

    Im Jahr 2009 schaltete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schließlich den Europäischen Gerichtshof ein, um gentechnikrechtliche Zweifelsfragen zu klären. Die Antworten aus Luxemburg sind nach Auffassung des Berliner Anwaltsbüros Gaßner und Kollegen eindeutig: „Der Gerichtshof stärkt den Verbraucherschutz und verwirft die Position der Europäischen Kommission, des Unternehmens Monsanto und deutscher Behörden, die solche Verunreinigungen tolerieren wollten.“

    Import-Honig könnte aus den Regalen verschwinden

    In der Konsequenz habe das Urteil weit über die Imkerei hinaus Bedeutung für die Lebens- und Futtermittelproduktion und den Handel, so die Anwälte. Das klagende Bündnis, das auch die finanziellen Risiken des Prozesses übernommen und die Kosten zum Teil mit Spenden gedeckt hat, prophezeit, dass im Falle eines Erfolges in Luxemburg künftig viele Importhonige und andere Lebensmittel aus den Regalen verschwinden müssten. Von dem in Deutschland verkauften Honig seien nur 20000 Tonnen aus heimischer Produktion, 120000 Tonnen aber aus Ländern wie Nord- und Südamerika, in denen sehr viel gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, so Karl-Heinz Bablok.

    In Deutschland und einigen anderen EU-Ländern wie Frankreich und Österreich ist der Anbau von Mon 810 schon seit Jahren verboten. Dass es dabei bleiben wird, davon ist der Berliner Rechtsanwalt Achim Willand nicht überzeugt. Monsanto hat die Wiederzulassung beantragt.

    Deshalb ist das juristische Ringen auch noch nicht zu Ende. Ob der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der das ausgesetzte Verfahren im Fall Bablok nun unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils zu Ende führen muss, auch die von den Klägern geforderten Schutzmaßnahmen gewährt, ist offen. Dies werde möglicherweise erst das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, so Willand.

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