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Erlangen: Der Fall "Jessica": War es doch Mord?

Erlangen

Der Fall "Jessica": War es doch Mord?

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    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat angeordnet, dass das Urteil im Fall "Jessica" noch einmal verhandelt werden muss.
    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat angeordnet, dass das Urteil im Fall "Jessica" noch einmal verhandelt werden muss. Foto: dpa

    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat jetzt angeordnet, dass die brutale Tötung einer 26-jährigen Mutter aus Erlangen im Fall "Jessica" neu verhandelt werden muss. Allerdings bestünden keine Zweifel, dass die 29-jährige Nachbarin die Tat begangen habe, entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe. Das Landgericht Nürnberg-Fürth muss aber dennoch erneut prüfen, ob es sich bei der Tat nicht doch um einen Mord und nicht Totschlag handelt. Die Angeklagte war 2010 wegen Totschlags zu mehr als 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Tat vorausgegangen war ein Streit um einen EC-Karten-Betrug, bei dem die Nachbarin Jessica mit mehr als 40 Hieben und Messerstichen getötet hat. (Az. 1 StR 50/11).

    Die Angeklagte, selbst Mutter dreier Kinder, hatte sich zuvor mit der EC-Karte ihrer Freundin und Nachbarin Jessica 7000 Euro auszahlen lassen. Als es deshalb zum Streit kam, schlug die 29-Jährige zunächst mit einem stumpfen und einem scharfkantigen Gegenstand auf ihr Opfer ein, nahm dann ein Küchenmesser mit einer mindestens 16 Zentimeter langen Klinge und stach mehrmals zu. Zweifelhaft ist nur, ob sie dabei handelte, um die vorangegangene Bankabhebung zu verdecken. Eine solche "Verdeckungsabsicht" würde die Tat zum Mord machen.

    Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah die Tat als nicht geeignet, um die die Aufdeckung der Geldabhebungen zu verhindern. Das muss nach dem Urteil des BGH nun erneut überprüft werden. Das Landgericht habe sich "nur unzureichend" mit der Frage der Verdeckungsabsicht befasst, sagte der Vorsitzende Richter Armin Nack bei der Urteilsverkündung.

    Als er den Sachverhalt zum ersten Mal gelesen habe, habe er gedacht: "Wenn das kein Verdeckungsmord ist, weiß ich nicht, was ein Verdeckungsmord sein soll", sagte Nack. Er betonte jedoch, dass dies nur auf den ersten Blick gelte. Die sogenannte "subjektive Seite" der Tat - also die Motivation der Täterin - müsse nochmals geprüft werden. Der Verteidiger sprach von einer "offensichtlichen Blutrauschtat". "Wenn ich mir überhaupt keine Gedanken mache, dann besteht auch keine Verdeckungsabsicht", sagte er.

    Der Anwalt des Witwers des Opfers sagte nach der Verhandlung, an der Täterschaft der 29-Jährigen gebe es "nun nichts mehr zu rütteln". Die Frau hatte die Tat immer bestritten. dpa

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