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München: Das drohende Urteil im NSU-Prozess setzt die Angeklagten unter Druck

München

Das drohende Urteil im NSU-Prozess setzt die Angeklagten unter Druck

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    Beate Zschäpe im Gerichtssaal in München mit ihren Anwälten Anja, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer (v.l.).
    Beate Zschäpe im Gerichtssaal in München mit ihren Anwälten Anja, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer (v.l.). Foto: Peter Kneffel/Archiv (dpa)

    Der NSU-Prozess geht langsam in die Schlussphase, die Beweisaufnahme gilt als überwiegend abgeschlossen. Dennoch könnte es in den nächsten Monaten noch Überraschungen geben - wegen der Aussagen der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe und ihres mutmaßlichen Helfers Ralf Wohlleben. 

    Beide hatten im Dezember nach jahrelangem Schweigen erstmals zu den Tatvorwürfen ausgesagt - wohl deshalb, weil sie mit langen Freiheitsstrafen rechneten. Kommende Woche wird der Prozess nach der Weihnachtspause fortgesetzt. Im Mittelpunkt steht dabei zunächst Zschäpe, die einzige Überlebende des NSU-Trios, der das Gericht bereits Dutzende Nachfragen zu ihrer Aussage gestellt hat.

    Zschäpe hatte darin nur wenig über ihr Leben mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund preisgegeben. Während dieser fast 14 Jahre sollen ihre beiden Freunde zahlreiche Verbrechen begangen haben. Von den zehn Morden will Zschäpe nur im Nachhinein erfahren haben, ebenso von den beiden Sprengstoffanschlägen in Köln. Als mutmaßliches Mitglied der "terroristischen Vereinigung NSU" muss sie sich im NSU-Prozess aber als Mittäterin verantworten. Ihr droht dieselbe Bestrafung, die auch den verstorbenen mutmaßlichen Todesschützen gedroht hätte.

    In seinen Nachfragen an Zschäpe geht es dem Gericht oft um ganz alltägliche Dinge. Etwa darum, mit welchen Namen sich Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt untereinander angeredet haben - nach außen hatten sie stets Decknamen verwendet. Außerdem will das Gericht wissen, wer den Dreien 1998 half, aus Jena zu fliehen und zunächst in Chemnitz, dann in Zwickau im Untergrund zu leben.

    Das Gericht verlangt aber auch Antworten auf Fragen, die unmittelbar mit den Verbrechen des NSU zu tun haben. So soll Zschäpe sagen, was sie über die Herkunft der Waffen weiß, die sie nach eigener Aussage bei Mundlos und Böhnhardt sah und "ab und zu in den Schrank" räumte, wenn sie offen in der Wohnung herumlagen.

    Um die Waffen des NSU geht es auch bei Ralf Wohlleben. Er ist angeklagt, weil er die "Ceska"-Pistole beschafft haben soll, mit der Böhnhardt und Mundlos neun ihrer zehn Mordopfer getötet haben sollen. In seiner Aussage bestritt er das allerdings. Stattdessen griff er zwei Mitangeklagte an - Carsten S. und Holger G. 

    Beiden warf er vor, sie würden ihn belasten, um ihre eigene Rolle als Terrorhelfer herunterzuspielen. Das werden G. und S. wohl nicht auf sich sitzen lassen. Der Schlagabtausch zwischen Wohlleben, G. und S. dürfte spannend werden und möglicherweise noch unbekannte Einzelheiten aus dem "Nationalsozialistische Untergrund" enthüllen. Vor allem G. gilt als enger Freund des NSU-Trios.

    Ganz reibungslos wird die Beweisaufnahme aber auch in den kommenden Monaten nicht verlaufen. Denn der Konflikt zwischen Zschäpe und ihren drei ursprünglichen Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm ist nach wie vor nicht gelöst. 

    Im Dezember hatte Zschäpe erneut verlangt, die drei Juristen aus dem Prozess zu entfernen. Vor den Feiertagen schickte sie dem Gericht eine ausführliche Begründung, in der sie den Anwälten vorwarf, sie hätten massiven Druck ausgeübt, um sie an einer Aussage zu hindern. Das wiesen die drei Anwälte inzwischen zurück. Entschieden ist über Zschäpes Antrag noch nicht. 

    Voraussichtlich wird das Gericht ihn ebenso ablehnen wie ähnliche Anträge in der Vergangenheit. Das aber dürfte Zschäpe kaum hinnehmen. Eher ist zu erwarten, dass sie dann sogleich wieder einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht stellen wird und der Prozess dann wieder einige Tage unterbrochen werden muss. Bislang sind in dem seit Mai 2013 laufenden Verfahren Termine bis Anfang September festgesetzt. Wann ein Urteil fällt, ist noch offen.

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