Das Fax, das am Montagvormittag um 11.11 Uhr beim Amtsgericht Neuburg/Donau herauskommt, ist alles andere als ein Faschingsscherz. Der Nachricht ist zu entnehmen, dass die Staatsanwaltschaft Ingolstadt ihren Antrag auf einen Strafbefehl gegen Alexander Hatz zurücknimmt. Es ist der Anfang vom Ende eines Strafverfahrens, das hunderttausende Menschen seit Tagen in Aufruhr versetzt hat.
Glückwünsche und Zuspruch für Alexander Hatz
4500 Euro sollte der Notarzt zahlen und für ein halbes Jahr lang den Führerschein abgeben, weil er während eines Notfall-Einsatzes im April 2014 einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet haben soll. Hatz war mit Blaulicht und Martinshorn auf dem Weg zu einem zweijährigen Mädchen, das Schnellkleber verschluckt hatte und zu ersticken drohte.
Selten hat ein Fall eine derart aufgeregte Grundsatzdebatte ausgelöst. Vor allem im Internet gab es massenhaften Zuspruch für Hatz. Eine Online-Petition zählte gestern weit mehr als 200.000 Unterschriften zugunsten des Mediziners. Über das Wochenende hat sich dann auch die bayerische Justiz eines Besseren besonnen. Das Verfahren gegen Hatz wird demnächst eingestellt. Ein Strafprozess ist vom Tisch.
Als er davon erfährt, ist Alexander Hatz, 51, erst einmal erleichtert. Schließlich ist er die letzten Wochen unter dem Damoklesschwert des Führerscheinentzugs seine Notarzteinsätze gefahren. Hatz dankt seinen vielen Unterstützern. Innerhalb von Sekunden gehen nach Bekanntwerden der Rücknahme des Strafbefehls hunderte von Glückwünschen auf seinem Facebook-Account ein.
„Die Unterstützung war und ist phänomenal“, freut sich der Arzt: „Ich und wir als Rettungskräfte haben in den vergangenen Tagen so viel Zuspruch erhalten. Das ist eine tolle Bestätigung für unsere Arbeit, die jetzt wie nie zuvor wahrgenommen wird.“ Noch wichtiger ist Hatz aber, dass die Thematik Rettungsdienst und Blaulichtfahrten bundesweit diskutiert wird. „Im Rettungsdienst und bei der Feuerwehr sind es ja meist Ehrenamtler, die zu den Einsätzen eilen müssen. Die sind über den Ausgang genauso erleichtert wie ich. Und sie schöpfen aus der Rücknahme des Strafbefehls ein Stück Sicherheit für ihre eigenen Einsätze.“
Alexander Hatz: Autofahrer machen ihm jetzt schneller Platz
Hatz würde alles genauso wieder machen und fühlt sich in seiner Beurteilung der Situation bestätigt und: „Niemals hätten wir durch normale Pressearbeit eine solche Aufmerksamkeit für die Rettungsdienste erhalten.“ Spontane Glückwünsche erwarten den Arzt, wo immer er auftaucht. „Und die Autofahrer machen so schnell Platz wie nie, wenn ich mit Blaulicht und Martinshorn ankomme!“ Am Montag gibt Hatz noch einmal allen großen Fernsehsendern Interviews. Jetzt hofft der Notarzt auf einige ruhige Tage. „Einfach normale Notarzt-Einsatztage.“
Die offizielle Erklärung für die überraschende Kehrtwende der Justiz liefert dann um 14.27 Uhr eine der seltenen Pressemitteilungen der Münchner Generalstaatsanwaltschaft. Darin schreibt Pressesprecher Georg Freutsmiedl: „Die nochmalige Überprüfung des Vorganges durch die Generalstaatsanwaltschaft München hat ergeben, dass der (...) Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt.“ Freutsmiedl beeilt sich noch zu betonen, dass die Online-Petition in der Sache selber „überhaupt keinen Einfluss auf das konkrete Ergebnis“ hatte.
Generalstaatsanwalt kassiert Ingolstädter Entscheidung
Im Klartext heißt dies, dass der „General“ die Entscheidung aus Ingolstadt kassiert hat. Der Fall Alexander Hatz hätte demnach nie mit einem Antrag auf einen Strafbefehl beim Amtsgericht enden dürfen. „Auf dem Weg haben drei Instanzen und jeglicher gesunde Menschenverstand versagt“, kritisiert Hatz’ Rechtsanwalt Günther Schalk. Und Anwalt Florian Englert setzt nach: „Das ist zweifelsfrei die richtige Entscheidung. Schade, dass sie offensichtlich erst auf Druck aus München passiert.“