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Skitourismus: CSU-Ärger um Liftprojekt am Riedberger Horn

Skitourismus

CSU-Ärger um Liftprojekt am Riedberger Horn

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    Die Bürger haben sich vor fünf Wochen in den betroffenen Gemeinden für die Skischaukel ausgesprochen.
    Die Bürger haben sich vor fünf Wochen in den betroffenen Gemeinden für die Skischaukel ausgesprochen. Foto: Lienert

    Die Ablehnung gegen das Liftprojekt am Riedberger Horn wächst. Nach Alpenverein und Bund Naturschutz hat kürzlich auch der Landesbund für Vogelschutz angedroht, gegen den Liftverbund zwischen Grasgehren und Balderschwang (Oberallgäu) vor Gericht zu ziehen. Damit nicht genug: Während die Staatsregierung das Vorhaben nach dem positiven Bürgervotum vor Ort anschiebt, regt sich wie berichtet auch Widerstand innerhalb der CSU.

    Doch wie ist die aktuelle Kritik des CSU-Umweltarbeitskreises zu bewerten? Spaltet das Liftprojekt die CSU in zwei Lager – oder ist der Protest des gut 3000 Mitglieder starken Verbandes nur ein Sturm im Wasserglas, wie regionale Partei-Granden hinter vorgehaltener Hand sagen? Thomas Kreuzer, der CSU-Fraktionschef im Landtag, weist eine Spaltung der CSU weit von sich: „So etwas abzuleiten, wäre völlig falsch.“ Die Bedeutung des Arbeitskreises und dessen Resolution will er nicht bewerten. Er macht aber klar: „Hier geht es um ein Genehmigungsverfahren, das nicht in Arbeitskreisen, sondern von Behörden, von Staatsregierung und Parlament entschieden wird.“ Sichtlich verärgert über den Arbeitskreis ist der Oberallgäuer CSU-Kreisrat Toni Vogler: „Zu behaupten, hier werde Recht gebrochen, ist irreführend und inhaltlich falsch.“ Was Vogler besonders aufstößt: „Hier wird etwas behauptet, ohne sich vor Ort ein Bild gemacht zu haben.“

    Kreuzer: Für ein Umdenken gibt es keinen Grund

    Für ein Umdenken am Riedberger Horn gebe es nach wie vor keinen Grund, betont Kreuzer. „Das Projekt ist nach internationalem Recht verträglich und ohne Verstoß gegen die Alpenkonvention umsetzbar.“ Schließlich gehe es nicht um die Missachtung des in der jeweiligen Zone des Alpenplans Erlaubten, sondern um eine punktuelle Veränderung der Zonengrenzen. Und diese Festlegung sei Sache Bayerns. Selbst Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) habe bei ihrer Kritik an den Liftplänen kein einziges Sachargument für den angeblichen Rechtsverstoß geliefert. Kreuzer verspricht sich von dem Projekt eventuell sogar eine ökologische Verbesserung durch die nötige Schaffung von Ausgleichsflächen.

    Auch die Sprecherin von Heimatminister Markus Söder (CSU) betont, dass nun solide Rechtsgrundlagen für die Skischaukel vorbereitet würden. „Einige tun so, als würde das Ministerium etwas vorlegen, das auf den Bruch internationalen Rechts abzielt. Das haben wir noch nie getan, das werden wir auch nicht tun.“ Das Instrument, um den Alpenplan zu ändern, ist das sogenannte Landesentwicklungsprogramm, das in die Zuständigkeit von Söder fällt. Die Schutzzone C – der aktuelle Status in kleinen Teilen des Riedberger Horns – soll auf B herabgestuft werden. Damit wären unter Anlegung strenger Maßstäbe Verkehrserschließungen möglich. In der Zone C ginge das so nicht. Auch die internationale Alpenkonvention besage nicht, „dass Schutzzonen unveränderlich sind“.

    Landtag entscheidet letztlich über Änderung

    Momentan äußern sich die Ministerien zum abgeänderten Landesentwicklungsprogramm am Riedberger Horn. „Demnächst“ soll sich der Ministerrat erstmals damit befassen, ehe Naturschutzverbände und andere Träger öffentlicher Belange angehört werden. Dann ist wieder das Kabinett am Zug. Letztlich entscheidet der von der CSU dominierte Landtag über die Änderung dieser Rechtsverordnung. Dann erst beginnt das eigentliche Genehmigungsverfahren des zuständigen Landratsamtes Oberallgäu.

    In den Planungen spielt das Haus von Umweltministerin Ulrike Scharf keine entscheidende Rolle mehr. Die CSU-Ministerin hatte sich innerhalb der Staatsregierung erfolglos gegen die Ausbaupläne gestellt, die Söder und Ministerpräsident Horst Seehofer unterstützen. Sie betonte aber immer wieder, dass in einem möglichen Genehmigungsverfahren die Experten der Behörden vor Ort intensiv prüfen werden, ob das Projekt mit den Belangen von Naturschutz und Geologie in Einklang gebracht werden kann. Dass dies der Fall ist, steht für CSU-Kreisrat Vogler außer Frage: „Es geht hier nur um die Verbindung zweier bestehender Skigebiete. Und die tangiert nicht einmal 0,08 Prozent der jetzigen Schutzzone C.“

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