Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Tanzverbot: Bund für Geistesfreiheit provoziert mit "Heidenspaß-Party" an Karfreitag 2017

Tanzverbot

Bund für Geistesfreiheit provoziert mit "Heidenspaß-Party" an Karfreitag 2017

    • |
    Ab Gründonnerstag gilt für Partygänger eine Zwangspause. Das Feiertagsgesetz soll die stillen Tage vor dem Osterfest schützen. Doch Ausnahmen sind jetzt zulässig.
    Ab Gründonnerstag gilt für Partygänger eine Zwangspause. Das Feiertagsgesetz soll die stillen Tage vor dem Osterfest schützen. Doch Ausnahmen sind jetzt zulässig. Foto: Franziska Kraufmann, dpa (Symbolbild)

    Am Karfreitag soll trotz des Tanzverbotes eine große Feier in München stattfinden. Bereits am Nachmittag geht es los, ab 15 Uhr im Oberangertheater. Auf dem Programm stehen Filmvorführungen von „Wer früher stirbt ist länger tot“ und des Kurzfilmes „Judas und Jesus“, die Verleihung eines Kunstpreises, mehrere Reden, Comic-Lesungen und ab 21.30 Uhr die eigentliche „Heidenspaß-Party“ mit Livemusik. Veranstalter ist der Bund für Geistesfreiheit (BfG), der sich für die Interessen konfessionsloser Menschen einsetzt.

    2007 wurde die Party verboten

    Das gab es schon einmal, vor zehn Jahren. Allerdings lief damals nicht alles wie geplant. 2007 kam die damalige Vorsitzende und heutige stellvertretende Vorsitzende des Bundes, Assunta Tammelleo, auf die Idee, eine derartige Feier als Kontrastprogramm zum christlichen stillen Feiertag zu veranstalten. Eine Protestaktion, die gezielt auf Provokation setzte. An einem stillen

    Hätte sich der BfG nicht daran gehalten, hätte er 10.000 Euro Strafe zahlen müssen - das ist die Obergrenze des im Gesetz vorgesehenen Bußgeldes. Bei der Veranstaltung seien dann sowohl uniformierte Polizisten als auch Beamte in Zivil gewesen, um sicherzugehen, dass das Tanzverbot eingehalten werde, erzählt Tammelleo.

    Dieses Jahr darf die Party stattfinden

    Dennoch folgt jetzt der zweite Versuch. Und Tammelleo sagte bereits am Mittwochvormittag: "Ich bin mir sehr sicher, dass die Veranstaltung so genehmigt wird.“ Und sie sollte Recht behalten: Am Mittwochnachmittag schreibt die Pressestelle des Kreisverwaltungsreferates (KVR) in München:

    "Die zuständige Bezirksinspektion Mitte des KVR München ist der Auffassung, dass die Veranstaltung des Bundes für Geistesfreiheit aufgrund der Programmgestaltung den vom Bundesverfassungsgericht genannten Kriterien entspricht, um eine Befreiung nach dem Feiertagsgesetz zu erteilen." 

    Noch wurde der Beschluss dem BfG nicht zugestellt. Enthalten seien Auflagen, um sicherzustellen, dass der Charakter des Tages gewahrt bleibe, sagt Johannes Mayer, der Sprecher des KVR. Dabei gehe es darum, dass die Veranstaltung nur im Inneren stattfinde.

    Warum entscheidet das KVR nun anders als vor 10 Jahren? Das Bundesverfassungsgericht hat nach einer Klage des BfG im vergangenen Oktober entschieden, dass ein Halbsatz im bayerischen Gesetz verfassungswidrig ist. Grundsätzlich sei das Tanzverbot rechtens, aber im Gesetz von vornherein jegliche Ausnahmen auszuschließen sei nicht rechtens. Gerade die Party des BfG, der wie Kirchen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, kann deshalb auch am Karfreitag erlaubt werden.

    Die Party sei schließlich nicht trennbar vom Rest der Veranstaltung, sagt Tammelleo. Die ganze Veranstaltung ist nicht kommerziell, sie sei Ausdruck ihrer Weltanschauungsgemeinschaft. „Wir sind auch nicht der geborene Partyveranstalter“, sagt die stellvertretende Vorsitzende. Andere Aktionen des Bundes sind Lesungen aus Büchern wie „Gott bewahre!“ oder der sogenannte Gottlosenstammtisch. Die Party findet nur statt, da aus religiösen Gründen eben nicht gefeiert werden darf.

    Der "Nicht-Glauben" soll ernstgenommen werden

    Eine Provokation für Kirchenvertreter und Gläubige, aber: Für die Mitglieder des Vereines sei die Omnipräsenz des christlichen Glaubens in der Öffentlichkeit eben auch eine Provokation. Kreuze in Gerichtsgebäuden seien dafür nur ein Beispiel. Tammelleo fordert, man solle die Mitglieder des BfG „eben auch in ihrem Nicht-Glauben ernstnehmen.“ Die Party störe schließlich niemanden, da ja niemand gezwungen wird, hinzugehen. „Wir machen ja keine lautstarke Demo vor dem Dom.“ Den Menschen, die Teil des Bundes für Geistesfreiheit sind, sei ihr Nicht-Glauben schließlich auch wichtig. „Wer bei uns ist, ist im Erwachsenenalter von sich aus eingetreten.“

    Wer an der Party teilnehmen will, muss sich allerdings vorher auf www.religionsfreie-zone.de anmelden - denn der BfG rechnet mit mehr Besuchern, als in das Theater passen.

    Lesen Sie auch:

    Tanzverbot am Karfreitag - doch es gibt Ausnahmen

    Wird das Tanzverbot an Karfreitag in Bayern gelockert?

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden