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Freie Wähler: Bernhard Pohl muss wohl wegen Alkoholfahrt vor Gericht

Freie Wähler

Bernhard Pohl muss wohl wegen Alkoholfahrt vor Gericht

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    Die Staatsanwaltschaft München I will Bernhard Pohl wegen seiner Trunkenheitsfahrt anklagen.
    Die Staatsanwaltschaft München I will Bernhard Pohl wegen seiner Trunkenheitsfahrt anklagen. Foto: Archivbild, Mathias Wild

    Das Ergebnis der Blutprobe liegt längst vor, die Aussagen der Polizisten, die den Allgäuer Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl bei seiner Trunkenheitsfahrt durch München gestoppt haben, auch. Der Freie-Wähler-Politiker hat sich zudem erst über seinen Rechtsanwalt und dann noch einmal persönlich dazu geäußert, warum er mit 1,29 Promille und damit in absolut fahruntüchtigem Zustand nach dem Sommerempfang des Landtags am Steuer seines dunklen BMW durch München gefahren ist.

    Damit sind die Ermittlungen abgeschlossen – und die Staatsanwaltschaft München I möchte Anklage gegen den 50-Jährigen wegen Trunkenheit im Verkehr erheben. Dann wird es wohl zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommen. Das Strafgesetzbuch sieht für Trunkenheitsfahrten Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor.

    Pohl wurde bereits nach tödlichem Unfall verurteilt

    Mitberücksichtigt wird sicherlich Pohls Vorgeschichte. Der Politiker war in der Vergangenheit mehrfach wegen verschiedener Verkehrsdelikte aufgefallen – wegen Raserei, Drängelei, Rotlichtvergehen und einem Unfall im Februar 2006, bei dem ein Mann aus Mindelheim ums Leben kam. Nach dem Unfall auf der A96 war der Politiker wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.

    Bereits Ende August hat die Staatsanwaltschaft München I die Aufhebung der strafrechtlichen Immunität des Freie-Wähler-Abgeordneten beantragt. „Noch sind uns die Hände gebunden“, sagt Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch auf Anfrage, „wir warten auf die Entscheidung des Landtags“. Denn erst, wenn das Plenum die Immunität Pohls formal aufgehoben hat, kann die Ermittlungsbehörde Anklage erheben. Zuvor muss der Verfassungsausschuss über den Fall beraten und eine Empfehlung an das Plenum abgeben.

    Landtag wird Immunität wohl aufheben

    Auf der Tagesordnung des Verfassungsausschusses, der am 1. Oktober wieder tagt, steht tatsächlich „eine Immunitätsangelegenheit“, heißt es aus dem Landtag. Das Plenum wird dann frühestens in der Sitzung am 15. Oktober darüber entscheiden. Insidern zufolge ist dies allerdings eine reine Formsache, es gibt im Fall Pohl keinen Zweifel daran, dass der Landtag die Immunität aufheben wird.

    Was er bei dem Allgäuer 2011 schon einmal getan hat. Damals hatte Pohl bei der Befragung zu zwei Verkehrsordnungswidrigkeiten aus dem Jahr 2009 – einmal war er zu schnell unterwegs gewesen, einmal einem Vordermann zu nah aufgefahren – jeweils einen Bekannten als Fahrer angegeben. Tatsächlich aber war er selbst am Steuer gesessen.

    Pohl korrigierte die Angaben, als er mit den Polizeifotos konfrontiert wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelte dennoch wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung. Pohl wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

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