Bayern will an seiner bisherigen Praxis des Kopftuchverbotes an Schulen festhalten. "Für unsere bayerische Regelung sieht das Kabinett nach eingehender Diskussion keinen Änderungsbedarf", sagte Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) nach einer Kabinettssitzung in München.
Das Bundesverfassungsgericht habe sich nur mit nordrhein-westfälischem Landesrecht auseinandergesetzt, in Bayern gebe es eine andere Regelung. Diese habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2007 bestätigt, "und in der Praxis haben wir keine Probleme", erläuterte der CSU-Politiker.
Spaenle sagte, in der "bewährten bayerischen Regelung" werde der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung getragen: "Wir werden uns dabei von der besonderen Schutzbedürftigkeit des Kindes und dem Schulfrieden leiten lassen."
Der Minister betonte, dass man sich im Freistaat "ganz klar zur Religionsfreiheit" bekenne, die in der bayerischen Verfassung verankert sei. Die bayerische Staatsregierung stehe aber auch unverrückbar zur christlich abendländischen Tradition und Werteordnung".
Bayern: Muslimische Lehrerinnen dürfen kein Kopftuch tragen
In Bayern dürfen muslimische Lehrerinnen nach der aktuellen Regelung kein Kopftuch tragen, Nonnen aber ihr Habit.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag entschieden, dass ein generelles Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen gegen die Religionsfreiheit verstoße. Künftig soll es für ein mögliches Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen auf konkrete Konflikte, eine konkrete Gefahr für die staatliche Neutralität oder den Schulfrieden ankommen. Die Länder können selbst entscheiden, ob sie Verbote erlassen oder nicht. epd