Vertreter der bayerischen Regierungsparteien CSU und FDP haben sich auf einen Kompromiss beim Tanzverbot verständigt: Künftig soll vor stillen Feiertagen statt bis Mitternacht bis 2 Uhr morgens gefeiert werden dürfen. Vertreter der beiden großen Kirchen haben dem Vorstoß zugestimmt, bestätigt Oliver Platzer, Sprecher des bayerischen Innenministeriums.
Geht es nach dem Willen der bayerischen Staatsregierung, soll noch in diesem Jahr ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht werden. Doch die CSU, die bisher gegen die Lockerung des Tanzverbots war, hat offenbar eine Gegenleistung vom Regierungspartner FDP gefordert. Und diese könnte bayernweit Auswirkungen haben.
Städte könnten Alkoholverbote erlassen
Die CSU setzt sich bereits länger dafür ein, dass Städte und Kommunen das Recht erhalten, öffentliche Alkoholverbote auszusprechen. CSU und FDP haben nun vereinbart, dass ein solches Gesetz noch in diesem Jahr kommen soll - im Gegenzug für das gelockerte Tanzverbot. Denn für dieses hatte sich die FDP wiederholt eingesetzt.
Geplant ist, dass auf Grundlage des Landesstraf- und Ordnungsgesetzes Städte und Gemeinden fortan selbst darüber entscheiden dürfen, wo und wie sie ein Alkoholverbot aussprechen. In jeder Gemeinde wäre hierzu ein Beschluss des Gemeinde- oder Stadtrates nötig.
Die Vorlage für dieses Gesetz befinde sich derzeit in den zuständigen Ressorts der Ministerien, so der Sprecher von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Geht es nach dem Wunsch der bayerischen Regierungskoalition, sollen beide Vorhaben noch in diesem Jahr durch den Landtag gehen.
Der Augsburger Ordnungsreferent Volker Ullrich befürwortet beide Initiativen. Auch wenn es auf der Maxstraße immer wieder alkoholbedingt zu Störungen kommt, sei ein generelles öffentliches Alkoholverbot auf Augsburgs Feiermeile jedoch keine zwingende Konsequenz - selbst wenn dies gesetzlich möglich werde, so Ullrich.
Nicht der öffentliche Konsum auf der Straße ist das Problem
Denn nicht der Alkoholkonsum auf der Straße sei das Problem, sondern die angetrunkenen Leute, die Lärm und Dreck verursachten. "Und die trinken ja auch in den Clubs und zu Hause schon - dagegen hilft kein öffentliches Alkoholverbot. Ullrich: "Wir müssen erst einmal prüfen, welche Möglichkeiten und Befugnisse die Regelung haben wird."
Das gelockerte Tanzverbot findet der Augsburger Ordnungsreferent im Grundsatz ebenfalls begrüßenswert. "Ich denke mit 2 Uhr ist ein vernünftiger Kompromiss gefunden worden."
Augsburg ist eine von vielen Kommunen, die beide Neuregelungen gefordert haben und jetzt begrüßen. Bernd Buckenhofer, Hauptgeschäftsführer des bayrischen Städtetags, ist stellvertretend für die Kommunen ebenfalls froh über die geplanten Gesetze. "Die Lockerung des Tanzverbots und die Möglichkeit zu Alkoholverboten sind gut. Dennoch fordern wir noch etwas viel Dringenderes: Ein generelles Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen nach der regulären Ladenschlusszeit."
Der frei verfügbare Alkohol rund um die Uhr ist seiner Auffassung nach die Ursache vieler Probleme, mit denen Städten zu kämpfen haben, die über so genannte Feiermeilen verfügen.
Innenminister Herrmann: den Gaststätten entgegen kommen
Möglich ist das gelockerte Tanzverbot unter anderem geworden, weil die Vertreter der beiden großen Kirchen ihre Zustimmung signalisiert haben. Sowohl Kardinal Reinhard Marx als auch Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm akzeptieren die geplante Neuregelung, so Ministeriumssprecher Platzer. Die Zustimmung der Kirchenvertreter hatte bisher noch gefehlt.
Der Innenminister selbst sagt über den mit der FDP geschlossenen Kompromiss: "Es ist ein guter Kompromiss, wenn der besondere Schutz der stillen Tage erst um 2 Uhr beginnt. Denn entscheidend ist, dass tagsüber bis in die Nacht Ruhe herrscht." Mit der nun getroffenen Vereinbarung wolle man Gaststätten, Kneipen und Discos entgegenkommen. Darüber hinaus bleiben die stillen Feiertage unangetastet, so Herrmann.
Keine Lockerung an Ostern
Gelten soll das verlängerte Feierverbot in sechs Fällen: Es betrifft die Nächte vor Aschermittwoch, Gründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und Buß- und Bettag. Auch weiterhin gelten wird das Tanzverbot in der Nacht auf Karfreitag, Karsamstag und Ostersonntag. An Ostern muss also weiterhin um 0 Uhr Ruhe einkehren.