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CSU-Familienaffäre: Bayerischer Landtag: Ermittlungen gegen Georg Schmid

CSU-Familienaffäre

Bayerischer Landtag: Ermittlungen gegen Georg Schmid

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    Georg Schmid - die Staatsanwaltschaft Augsburg will offenbar ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einleiten. Das teilte jedenfalls die Landtags-Pressestelle mit.
    Georg Schmid - die Staatsanwaltschaft Augsburg will offenbar ein Ermittlungsverfahren gegen ihn einleiten. Das teilte jedenfalls die Landtags-Pressestelle mit. Foto: Andreas Gebert (dpa)

    Die Staatsanwaltschaft Ausburg will gegen den zurückgetretenen CSU-Fraktionschef Georg Schmid nach Angaben des Landtags ein Ermittlungsverfahren einleiten. Das gehe aus einer Mitteilung der Ermittler ans Parlament hervor, teilte die

    Wird nun Georg Schmid ermittelt? Der Augsburger Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai will die Nachricht aus dem Landtagsamt nicht kommentieren. Erst wenn man eine abschließende Entscheidung getroffen habe, werde man sich dazu äußern, so AZ-Online. Inzwischen seien weitere Anzeigen gegen Georg Schmid bei der Staatsanwaltschaft eingegangen.

    Georg Schmid: Verdacht der Scheinselbstständigkeit

    Gestern erst war berichtet worden, dass angeblich eine Aufhebung der Immunität Georg Schmidts beantragt wurde. Dazu wollte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai gegenüber AZ-Online keine Stellung nehmen. Die Aufhebung der Immunität Schmids ist jedoch nicht nötig für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Das wäre erst dann die Voraussetzung, wenn Anklage erhoben werden soll.

    Das ist Georg Schmid

    Georg Schmid ist ein CSU-Politiker aus Donauwörth. Er war zuletzt Fraktionsvorsitzender der CSU im Bayerischen Landtag.

    Georg Schmid ist katholisch, verheiratet und hat zwei Kinder.

    Geboren wurde er am 20. April 1953 in Donauwörth.

    Das Abitur machte er 1972 in Donauwörth. Danach studierte er Rechtswissenschaften.

    1979 ging er als Jurist zum Landratsamt Dillingen.

    1982 wurde er Vorsitzender der Jungen Union in Donauwörth.

    1987 wurde Schmid Vorsitzender der CSU Donauwörth und 1989 Vorsitzender des CSU-Kreisverbandes Donau-Ries.

    1990 wurde der Unions-Politiker er in den Bayerischen Landtag gewählt.

    1999 wurde Schmid zum Staatssekretär im Bayerischen Sozialministerium berufen.

    Im Jahr 2003 wechselte er als Staatssekretär ins Bayerische Innenministerium.

    2007 wurde er CSU-Fraktionsvorsitzender im Bayerischen Landtag.

    Am 25. April 2013 trat Schmid vom Amt des Fraktionsvorsitzenden zurück, nachdem er wegen der Beschäftigung seiner Ehefrau auf Kosten der Steuerzahler unter Druck geraten war.

    Im März 2015 stand Schmid wegen der Verwandtenaffäre vor dem Augsburger Amtsgericht.

    Am 18. März 2015 verurteilte ihn das Gericht zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung. Er hatte seine Ehefrau fast 22 Jahre lang als Scheinselbstständige in seinem Donauwörther Abgeordnetenbüro beschäftigt.

    Der schwäbische CSU-Politiker Schmid hatte seine Frau für Büroarbeiten als Subunternehmerin angestellt - der Politiker erteilte Aufträge, für die sie netto knapp 2300 Euro im Monat erhielt. Da Frau Schmid ausschließlich für ihren Mann arbeitete, steht nun der Verdacht der Scheinselbstständigkeit im Raum.

    CSU-Politiker Georg Winter unter Druck

    Unter verstärkten Druck ist ein weiterer CSU-Politiker aus unserer Region geraten: Das Landtagsamt bescheinigte dem Finanzpolitiker Georg Winter, dass das Anheuern seiner beiden damals 13 und 14 Jahre alten Kinder im Jahr 2000 verbotene Kinderarbeit war. Nach der Kinderarbeitsschutzverordnung seien in diesem Alter bestimmte Tätigkeiten erlaubt, teilte der Landtag mit - Büroarbeit aber nicht.

    Söhnen Gelder gezahlt

    Georg Winter war bereits als Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Landtags zurückgetreten. Er kündigte an, er werde die an seine Söhne gezahlten Gelder vollumfänglich an die Staatskasse zurücküberweisen. Damit ist er nach fünf Kabinettsmitgliedern der erste einfache Abgeordnete, der zahlen will. Winter wehrt sich aber nach wie vor gegen die Vorwürfe: Nach zwei Fachgutachten sei die Beschäftigung zulässig gewesen. Er hatte im Jahr 2000 ein rechtliches Schlupfloch genutzt: Kurz bevor die Beschäftigung von Familienmitgliedern ersten Grades verboten wurde, heuerte er seine Söhne an. dpa/ina/ioa

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