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Regensburg: Bayerische Datenschützer verbieten Porno-Pranger im Internet

Regensburg

Bayerische Datenschützer verbieten Porno-Pranger im Internet

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    Eine Anwaltskanzlei wollte die Namen von mutmaßlichen Pornofilm-Dieben ins Internet stellen. Doch die bayerischen Behörden machen nun ihrerseits Druck. Symbolbild
    Eine Anwaltskanzlei wollte die Namen von mutmaßlichen Pornofilm-Dieben ins Internet stellen. Doch die bayerischen Behörden machen nun ihrerseits Druck. Symbolbild Foto: dpa

    Sie sollen im Internet illegal Pornofilme heruntergeladen haben - eine Anwaltskanzlei wollte daher die Namen abgemahnter Internetanschluss-Inhaber auf ihrer Homepage veröffentlichen. Dies geschieht nun vorerst nicht - auf Druck der Behörden.

    Der geplante Online-Pranger  kommt zumindest vorerst nicht. Die Anwälte der betroffenen Erotikunternehmen beugen sich dem Druck der bayerischen Behörden. "Der Kanzlei U+C Rechtsanwälte wurde durch eine Anordnung des Bayerischen Landesamtes für Datenschutz die Veröffentlichung einer Gegnerliste vorerst untersagt", teilte die Kanzlei am Freitag in Regensburg mit. "Bis zum Abschluss des Verfahrens werden wir keine Gegnerliste veröffentlichen."

    Die Kanzlei vertritt Firmen, die eine Verletzung ihrer Urheberrechte durch massenhaftes illegales Herunterladen von Filmen in Tauschbörsen beklagen. Um Druck zu machen, wollte sie am Samstag eine Liste mit den Namen abgemahnter Internetanschluss-Inhaber auf ihrer Homepage veröffentlichen.

    Das Landesamt für Datenschutzaufsicht leitete daraufhin ein Verfahren gegen die Kanzlei ein. "Die Veröffentlichung von Gegnerlisten mit den Namen von Privatpersonen im Internet sehen wir als datenschutzrechtlich grundsätzlich nicht zulässig an", erklärte Referentin Carola Lang am Freitag. Das angekündigte Vorgehen der Kanzlei sei ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Laut Gesetz könne das Landesamt Veröffentlichungen verbieten und ein Bußgeld verhängen.

    Zuvor hatte der Anwaltskanzlei bereits das Landgericht Essen per einstweiliger Verfügung verboten, den Namen einer Abgemahnten zu veröffentlichen.

    Die Kanzlei Urmann + Collegen beklagte eine "Beschneidung von Grundrechten" und kündigte an, gegen die Anordnung des Landesamts beim Bayerischen Verwaltungsgericht zu klagen. U+C sei keinerlei rechtliches Gehör in dem Verfahren gewährt worden. Das Landesamt habe seine Informationen und Schlussfolgerungen offensichtlich allein aus der Presse entnommen.

    Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) und der Deutsche Anwaltverein hatten den geplanten Internet-Pranger kritisiert. dpa/AZ

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