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"Fall Bernert": BGH weist Revision zur Entschädigung von behindertem Sohn zurück

"Fall Bernert"

BGH weist Revision zur Entschädigung von behindertem Sohn zurück

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    Wer kommt für die Pflegekosten für den behinderten Daniel Bernert auf? Seit 1992 beschäftigt diese Frage zahlreiche Zivilgerichte in ganz Deutschland. Am Dienstag urteilte nun die letzte Instanz, der Bundesgerichtshof (BGH), über den Fall. Dabei wiesen die Richter die Revision von Mutter Claudia Bernert ab. Eine Begründung steht noch aus.

    Dem Urteil der Bundesrichter vorangegangen war im vergangenen Jahr eine Entscheidung des Zivilsenats des Oberlandesgerichts München, der der Berufung der beklagten Versicherungen im Wesentlichen stattgab. Demnach sind Arzt und Hebamme nur zu 20 Prozent für Daniels Behinderung verantwortlich, weil das Kind schon vorgeschädigt auf die Welt gekommen sei.

    Daniels Mutter geht in Revision

    Das OLG verurteilte die Beklagten zu einer Zahlung von etwa 53.000 Euro – zusätzlich zu den bereits gezahlten 220.000 Euro. Zudem wurde Daniel Bernert eine Rente in Höhe von vierteljährlich rund 2100 Euro zugesprochen.

    Laut Daniels Mutter reicht diese Entschädigung jedoch bei Weitem nicht für eine lebenslange Betreuung ihres Sohnes aus. Allein die Pflegekosten liegen demnach bei monatlich rund 4000 Euro. Damit eine lebenslange Betreuung von Daniel sichergestellt ist, benötigt die Familie nach Angaben ihres Anwaltes etwa vier bis fünf Millionen Euro.

    Ein Vergleichsangebot lehnte Daniels Mutter damals ab - und ging stattdessen in Revision vor dem BGH.

    Daniel erleidet schwere Schäden bei der Geburt

    1992 reicht die Familie Bernert erstmals Klage ein, unter anderem gegen den behandelnden Arzt und die Hebamme. Das Zivilverfahren ging durch unzählige Instanzen bis zum Bundesgerichtshof.

    Bernerts bekamen immer Recht. Doch nach jedem Urteil zugunsten der Familie legten die Versicherungen der Beklagten Berufung ein. Auch nach dem Urteil des Landgerichts Kempten von 2011, in dem es heißt, die Beklagten müssten „vollumfänglich“ haften für die Geburtsschäden. drs, dam

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