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Staatsanwalt getötet: Amtsgericht Dachau: Todesschütze drückte drei Mal ab

Staatsanwalt getötet

Amtsgericht Dachau: Todesschütze drückte drei Mal ab

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    Mitarbeiter der Spurensicherung sind am Mittwoch im Amtsgericht in Dachau bei der Arbeit. Ein Mann hatte hier während eines Prozesses am Dachauer Amtsgericht einen Staatsanwalt erschossen.
    Mitarbeiter der Spurensicherung sind am Mittwoch im Amtsgericht in Dachau bei der Arbeit. Ein Mann hatte hier während eines Prozesses am Dachauer Amtsgericht einen Staatsanwalt erschossen. Foto: Andreas Gebert

    Die grausame Bluttat am Amtsgericht Dachau erschüttert die bayerische Justiz. Ein 54 Jahre alter Transportunternehmer aus Dachau hatte am Mittwoch während der Urteilsverkündung plötzlich eine Waffe gezückt und drei Mal wild um sich geschossen. Die Schüsse trafen den 31 Jahre alten Staatsanwalt. Der Staatsanwalt wurde sofort in ein Krankenhaus gebracht. Trotz einer sofortigen Notoperation erlag der 31-Jährige dort seinen Verletzungen. Zeugen berichteten, der Schütze habe auch auf den Amtsrichter geschossen. Die Polizei konnte das am Abend nicht bestätigen.  Der Todesschütze wird heute dem Haftrichter vorgeführt. Der 54 Jahre alte Unternehmer aus Dachau war wegen Mordes nach dem Angriff festgenommen worden. Zeugen hatten ihn nach den tödlichen Schüssen zunächst überwältigt, dann wurde er von Polizisten festgenommen.

    Verteidigerin des Todesschützen von Dachau aus Augsburg

    Die Verteidigerin des Mannes stand nach der Tat ebenfalls unter Schock. Die junge Frau arbeitete erst seit kurzer Zeit als Rechtsanwältin. Nach Informationen unserer Zeitung ist sie bei einer Kanzlei in Augsburg tätig. Ein Kanzleikollege holte die Frau in Dachau ab und brachte sie zurück nach Augsburg. Nicht bestätigt wurden auch Berichte, wonach der Angeklagte erst seine Anwältin verbal angegangen haben soll, ehe er die Waffe zog und abdrückte.

    Prozess am Amtsgericht Dachau war ein Routinefall

    Tödliche Anschläge bei Gericht

    Die Sicherheitsvorkehrungen in Gerichten können blutige Angriffe nicht immer verhindern. Eine Auswahl spektakulärer Fälle:

    Juli 2009: Während einer Verhandlung am Dresdner Landgericht ersticht der Angeklagte eine als Zeugin geladene Ägypterin. Der Russland-Deutsche tötet die Frau aus Fremdenhass und muss lebenslang in Haft.

    April 2009: Im Landshuter Landgericht erschießt ein Mann seine Schwägerin und nimmt sich danach das Leben. Zwei weitere Menschen werden bei der Schießerei vor einem Sitzungssaal verletzt.

    Mai 1998: Ein 69-Jähriger erschießt aus Rache und Hass auf die Justiz einen 52 Jahre alten Amtsrichter in dessen Dienstzimmer in Essen. Dann tötet er sich selbst.

    Februar 1998: Ein Angeklagter schießt im Gerichtssaal in Aurich (Niedersachsen) einen Staatsanwalt an und erschießt sich selbst.

    März 1997: Ein 39-jähriger Polizist erschießt in einem Amtsgericht in Frankfurt/Main seine Ex-Lebensgefährtin und verletzt deren Anwältin schwer.

    Januar 1995: Ein 54-Jähriger schneidet einer Richterin im Kieler Amtsgericht die Kehle durch. Er hatte irrtümlich angenommen, sie sei für seine Sorgerechtsangelegenheit zuständig.

    März 1994: Im Gericht in Euskirchen (Nordrhein-Westfalen) zündet ein 39-Jähriger einen Sprengsatz, da seine Ex-Freundin ihn wegen Körperverletzung verklagt hatte. Bilanz: sieben Tote, darunter die Frau, der Richter und der Täter selbst.

    März 1981: In Lübeck tötet eine 30 Jahre alte Gastwirtin während einer Verhandlung im Landgericht den mutmaßlichen Mörder ihrer siebenjährigen Tochter.

    Dabei war der Prozesstermin am Mittwoch am Amtsgericht Dachau ein Routinefall. Besondere Sicherheitsvorkehrungen gab es nicht, weil der Richter den Fall als nicht brisant einstufte. Der 54 Jahre alte Transportunternehmer aus Dachau musste sich vor Gericht verantworten, weil er Scheinselbstständige beschäftigt hatte. Rund 44 000 Euro sollen deshalb den Sozialversicherungen entgangen sein. Der Richter hatte bereits sein Urteil gefällt – ein Jahr Haft auf Bewährung. „Während der mündlichen Urteilsverkündung zog der mutmaßliche Täter unvermittelt eine Schusswaffe und gab mehrere Schüsse ab“, sagte Polizeivizepräsident Winfried Bischler. Die Waffe, eine französische FN Kaliber 6,35 Millimeter, habe der Mann illegal besessen. Er brachte sie unbemerkt in den Gerichtssaal mit.

    Merk: "Brutale Straftat"

     „Es war ein Verfahren, in dem kein Mensch damit rechnen kann, dass so eine brutale Straftat begangen werden kann“, sagt Justizministerin Beate Merk (CSU). Sie war in Augsburg, als sie die Nachricht bekam, und fuhr sofort nach Dachau. „Mir fehlen die Worte. Ich bin fassungslos über diese brutale und sinnlose Tat“, lautete Merks erste Reaktion gegenüber unserer Zeitung. An Landgerichten und Oberlandesgerichten gibt es seit einigen Jahren strengere Sicherheitsvorkehrungen. Besucher werden durchleuchtet und kontrolliert. An den kleineren Amtsgerichten ist das, wegen der geringeren Brisanz der Fälle, bisher nicht üblich. mit dpa

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