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Allgäu-Airport
25.06.2015

Allgäu-Airport: Der letzte Kampf der Fluglärmgegner

Wird der Allgäu-Aiport ausgebaut oder nicht? Eine Entscheidung soll im Juli fallen.
Foto: Andreas Gebert, dpa

Noch einmal wollten die Fluglärmgegner das Gericht überzeugen, dass es keinen Bedarf für Nachtflüge in Memmingen gibt. Das gelang offenbar nicht. Das Urteil fällt am 14. Juli.

Mit leidenschaftlichen Appellen der Fluglärmgegner ging am Donnerstag die mündliche Verhandlung über eine Erweiterung des Flughafens Memmingen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zu Ende. Die Gemeinden Memmingerberg und Westerheim, der Bund Naturschutz sowie Anwohner hoffen, zumindest eine Ausweitung des Flugbetriebs von 22 auf 23 Uhr verhindern zu können. Westerheims Bürgermeisterin Christa Bail sagte, der Flughafen sei „wie ein großer Splitter im Herzen der Gemeinde“. Flughafenbetreiber und Freistaat Bayern verteidigten die Ausbaupläne. „Ohne Nachtflüge“, so sagte Rechtsanwalt Ulrich Hösch, „ist es nicht möglich, den nachgewiesenen Bedarf zu befriedigen.“ Die Richter werden ihre Entscheidung am 14. Juli verkünden.

Allzu große Hoffnungen, mit ihren Argumenten durchzudringen, können sich die Flughafengegner vermutlich nicht mehr machen. Das Gericht hatte am vierten und letzten Tag der mündlichen Verhandlung all ihre Beweisanträge abgelehnt – darunter auch jene, die die Verkehrsprognose des Flughafens bis zum Jahr 2025 betreffen.

Allgäu-Airport: Fluglärmgegner lassen nicht locker

Dieter Buchberger, der Vorsitzende der Initiative „Bürger gegen Fluglärm“, ließ dennoch nicht locker. Er verwies darauf, dass sich bei den Prognosen der Gutachterfirma andernorts herausgestellt habe, dass sie um 100 bis 1000 Prozent überhöht waren. Auch in Memmingen seien „nur die besten Szenarien dargestellt“ worden. Die Realität bisher sehe anders aus. „Nichts von dem ist eingetreten“, sagte Buchberger. Allein bis 2013, dem Jahr der Planfeststellung, hätten sich vier Fluggesellschaften „wegen Unwirtschaftlichkeit“ vom Flughafen Memmingen zurückgezogen.

Auch der Rechtsanwalt der Kläger, Lutz Eiding, bestritt, dass ein überzeugendes Argument für zusätzliche Betriebsstunden in der Nacht erbracht worden sei. Das, was von den Betreibern zur Rechtfertigung des Ausbaus vorgelegt worden sei, halte er „schlicht und einfach für eine unzulässige, rechtswidrige Vorratsplanung“. Eiding: „Das geht gar nicht.“

Thomas Frey, der Vertreter des Bund Naturschutz, wies auf die Belastungen für Umwelt, Klima und Artenvielfalt durch den Flughafen hin. Wenn man mit dem Klimaschutz nicht im Kleinen anfange, könne man die großen Versprechen und Absichtserklärungen beim G7-Gipfel und anderswo gleich „in die Tonne treten“.

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Ausbau des Flughafens soll ihn aus den roten Zahlen bringen

Die Anwälte des Freistaats und der Flughafengesellschaft zeigten sich von den Plädoyers der Kläger unbeeindruckt. Der Vertreter des Freistaats, Oberlandesanwalt Anton Meyer, verzichtete auf eine erneute Erwiderung und verwies auf das bereits „Vorgetragene“. Auch Flughafen-Anwalt Hösch fasste sich kurz. Die Ausweitung auf Flüge in der Nacht, so sagte er, sei „plausibel begründet“ und im Planfeststellungsbeschluss „sachgerecht abgewogen“ worden. Außerdem sei in dem Beschluss zum Vorteil der Kläger ein verbesserter Anspruch auf Lärmschutz verankert worden.

Der Ausbau des drittgrößten Flughafens in Bayern und die Ausdehnung der Betriebszeiten sollen den Allgäu Airport, der von zahlreichen Unternehmen in der Region getragen wird, aus den roten Zahlen bringen. Über einen Einstieg von Kommunen und Kreisen und eine neue Finanzspritze in Millionenhöhe wird derzeit verhandelt.

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