Der Deutsche Alpenverein (DAV) fordert, dass Berghütten von der Zahlung der Rundfunkbeiträge befreit werden sollten. Er reagiert damit auf eine neue Regelung, nach der etwa Pächter Peter Weihrer vom Rotwandhaus oberhalb des Spitzingsees 5500 Euro nachzahlen müsste. Dabei sind Fernseher und Radiogeräte auf DAV-Hütten sogar verboten. Thomas Bucher vom Alpenverein spricht im Interview über den Ärger mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ).
Warum sind auf DAV-Hütten Fernseher und Radios verboten?
Weil die Berghütten nicht dazu da sind, um ein Showangebot zu bieten. Sie sind vor allem Schutzhütten. Das steht so in unserer Vereinssatzung.
Würden viele Gäste gerne fernsehen?
Überhaupt nicht. Die meisten gehen genau deshalb in die Berge, weil sie dort ihre Ruhe haben. Außer bei der Fußball-WM. Da wurde heuer sicher auf der einen oder anderen Hütte ein Fußballspiel gezeigt. Deshalb bekommt aber kein Hüttenwirt Ärger.
Also gibt es Fernsehgeräte auf einigen Hütten?
Ja, aber nicht für die Gäste. Auch Computer gibt es, weil die Wirte damit ihre Abrechnung machen. Für die Besucher stehen sie aber nicht zur Verfügung.
Wieso sind die Rundfunkbeiträge jetzt um einiges höher?
Die Wirte haben bis zur Neuregelung im vergangenen Jahr pro Gerät bezahlt. Jetzt werden die Beiträge unter anderem anhand der vermieteten Zimmer berechnet. Dabei verdienen die Hüttenwirte gar nichts an den Übernachtungen. Sie leben nur von der Bewirtung der Gasträume. Der Rest der Einnahmen geht an die jeweilige DAV-Sektion, der die Hütte gehört. Somit sind die Bescheide an die falschen Adressaten geschickt worden.
Wie viele Hütten haben Zahlungsaufforderungen erhalten?
Die genaue Zahl wissen wir noch nicht. Aber der Pächter des Rotwandhauses ist kein Einzelfall. Es wurden Bescheide an viele Hütten quer durch die bayerischen Alpen geschickt.
Warum sollten die Berghütten von den Rundfunkbeiträgen befreit werden?
Weil die Art der Berechnung an der Realität von Hochgebirgshütten vorbei geht. Sie sind keine Hotels wie die Betriebe im Tal. Auf den meisten Hütten hat nicht einmal jedes Zimmer eine Steckdose. Meistens gibt es nur Mehrbettzimmer oder Matratzenlager. Viel wichtiger ist aber, dass die DAV-Hütten eine öffentliche Aufgabe erfüllen. Sie ermöglichen den Bergsport, indem sie Übernachtungsmöglichkeiten in der Höhe bieten. Außerdem können sie bei Unwettern lebensrettend sein. Ein weiterer Grund, warum Berghütten vom Rundfunkbeitrag befreit werden sollten, ist, dass sie von den DAV-Sektionen ehrenamtlich geführt werden und überwiegend defizitär sind. Die hohen Abgaben wären eine zu große Belastung.
Müssten die Pächter aber nicht für private Fernseher oder Computer Rundfunkbeiträge zahlen? Das hätte mit dem Alpenverein ja nichts zu tun.
Auch das wollen wir verhindern. Die Pächter können die Hütten ohnehin nur wenige Monate im Jahr bewirtschaften. Auf manche sehr hoch gelegene Betriebe kommen bei schlechter Witterung kaum Gäste. Da verdienen die Pächter natürlich viel weniger, als in gut besuchten Hotels im Tal. Sie leisten aber einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Wanderer und Bergsteiger. Deshalb sollten sie nicht zusätzlich mit hohen Rundfunkbeiträgen belastet werden.
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