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Kommentar: 5 Gründe, warum Schwarzfahrer nicht ins Gefängnis gehören

Kommentar

5 Gründe, warum Schwarzfahrer nicht ins Gefängnis gehören

Holger Sabinsky-Wolf
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    Kurzzeithäftlinge verursachen denselben Aufwand wie Langzeithäftlinge, schreibt unser Autor.
    Kurzzeithäftlinge verursachen denselben Aufwand wie Langzeithäftlinge, schreibt unser Autor. Foto: Ralf Lienert (Symbolbild)

    Ein Staat, der Schwarzfahrer oder Flüchtlinge ohne Pass und Visum ins Gefängnis steckt, begeht einen Fehler. Warum?

    1. Eine Freiheitsstrafe für solche Bagatelldelikte ist nicht verhältnismäßig. Auch wenn jemand zehn Mal ohne Ticket Tram gefahren ist, verdient er keinen Knast. Ein Flüchtling verdient keinen Knast, nur weil er keine Papiere hat.

    2. Dieser Irrweg ist teuer. In Bayern kostet ein Hafttag rund 105 Euro. Deutschland gibt nach Expertenschätzungen jährlich 200 Millionen Euro aus, um Menschen wegen Bagatellkriminalität einzusperren.

    3. Der Aufwand ist zu groß. Die Gefängnisse sind voll, das Personal stark belastet. Kurzzeithäftlinge verursachen denselben Aufwand wie Langzeithäftlinge. Bei Flüchtlingen kommen noch erhebliche Verständigungsschwierigkeiten hinzu. Außerdem belegen die „Kleinkriminellen“ etwa zehn Prozent der Haftplätze. Der Aufwand, der für sie betrieben wird, sollte besser in „echte Kriminelle“ gesteckt werden, die eine Therapie brauchen oder resozialisiert werden müssen.

    4. Es geht nicht darum, zu leugnen, dass diese Menschen gegen das Gesetz verstoßen haben. Es geht darum, eine Strafe zu finden, die Sinn ergibt. Gemeinnützige Arbeit ist zum Beispiel so eine Strafe. Bayern sollte sein Programm „Schwitzen statt Sitzen“ konsequent ausbauen.

    5. Die Verkehrsbetriebe tun zu wenig. Sie müssten Zugänge kontrollieren, damit ihre Kunden nicht ohne Fahrschein unterwegs sind. Das ist ihnen zu teuer. Daher muss der Staat die Folgen ausbaden.

    Lesen Sie dazu auch: Warum Bayerns Gefängnisse so voll sind

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