Festnahme, Verhaftung, Gewahrsam
Zwischen Festnahme, Verhaftung und Gewahrsam gibt es große Unterschiede.
Vorläufig festnehmen darf jeder, wenn er einen Täter auf frischer Tat ertappt, dieser auf der Flucht ist, und die Identität des Täters nicht anders festgestellt werden kann.
Auch Polizisten und Staatsanwaltschaft dürfen vorläufig festnehmen, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls vorliegen und außerdem Gefahr im Verzug ist.
Geregelt ist die vorläufige Festnahme in § 127 StPO, dem sogenannten "Jedermann-Paragraf".
Eine Festnahme ist nur zeitlich begrenzt möglich. Ein Festgenommener muss "unverzüglich", spätestens bis zum Ablauf des folgenden Tages, dem Haftrichter vorgeführt werden. Dieser entscheidet dann, ob Haftbefehl erlassen wird oder die Freilassung erfolgt.
Nicht verwechseln darf man die Festnahme mit der Verhaftung.
Von einer Verhaftung spricht man dann, wenn ein Richter Haftbefehl gegen den Betroffenen erlassen hat.
Ein Haftgrund liegt vor bei Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, oder Wiederholungsgefahr.
Verhaften dürfen in Deutschland nur Polizei- oder Justizbeamte, Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger.
Etwas ganz anderes als Festnahme oder Verhaftung ist die sogenannte Ingewahrsamnahme.
Von einer Ingewahrsamnahme spricht man, wenn Polizisten eine Person in die Haftzelle bringen, festhalten oder einfach nur auffordern, einen bestimmten Ort nicht zu verlassen.
In Gewahrsam nimmt man Menschen, um zum Beispiel die öffentliche Sicherheit und Ordnung herzustellen. Beispiel: Ein Betrunkener randaliert.
Der Mann hat nach Angaben der Polizei eingeräumt, den 15-Jährigen mit einem Klappmesser eine Stichverletzung am Oberkörper zugefügt zu haben. Trotz notärztlicher Erstversorgung kam für den Jungen jedoch jede Hilfe zu spät.
Die beiden Verwandten waren den Angaben zufolge am Dienstagabend bei einem Familientreffen in Weisendorf (Landkreis Erlangen-Höchstadt), bei der der 15-Jährige zu Besuch war, aneinandergeraten. Warum es zu dem Streit kam, ist bislang unklar.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurde der Verdächtige am Mittwoch einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Erlangen überstellt, der Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags erließ. drs