Gestern sind der Berufungsverhandlung vor der Jugendkammer des Augsburger Landgerichtes gegen eine ehemalige Lehrerin (56) der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme die Plädoyers gehalten worden – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dabei forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der Verteidiger plädierte nach eigenem Bekunden auf eine niedrigere Haftstrafe, die jedenfalls zur Bewährung auszusetzen sei. Das Urteil soll kommenden Dienstag, 21. Juni, um 10.30 Uhr verkündet werden.
Augsburg