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Bobinger Schenkkreis: Wundersame Geldvermehrung ist strafbar

Bobinger Schenkkreis

Wundersame Geldvermehrung ist strafbar

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    Fast vier Millionen Euro hat die Staatsanwaltschaft Ulm voriges Jahr von Straftätern kassiert - Rekord in Baden-Württemberg.
    Fast vier Millionen Euro hat die Staatsanwaltschaft Ulm voriges Jahr von Straftätern kassiert - Rekord in Baden-Württemberg. Foto: Matthias Becker

    Sie heißen „Schenkkreis“, „Goldkreis“, „Tafelrunde“ oder „Sonnenkind“. Ihre Organisatoren suggerieren die wundersame Geldvermehrung – frei nach dem Motto: „Reichwerden durch Schenken“. Doch die meisten Mitspieler, die in das Schneeballsystem investieren, verlieren ihr Geld. Nur einige gewiefte Abzocker kassieren. Wer solche Geldpyramiden initiiert oder das System zum Beispiel als Moderator aktiv unterstützt, macht sich jedoch strafbar. Das Amtsgericht hat jetzt zwei Männer und eine Frau, die bis zum Jahre 2008 in Bobingen (Landkreis Augsburg) einen Schenkkreis am Laufen hielten, zu Geldstrafen verurteilt.

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