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Augsburg: Wer hat das Recht auf eine Waffe?

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Wer hat das Recht auf eine Waffe?

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    Darf ein Mann aus einer Juweliersfamilie eine Waffe tragen? Darüber wird vor Gericht verhandelt.
    Darf ein Mann aus einer Juweliersfamilie eine Waffe tragen? Darüber wird vor Gericht verhandelt. Foto: Erik S. Lesser/dpa

    Für die Richter des Augsburger Verwaltungsgerichts ist es nicht der erste Fall, in dem ein Juwelier sich gegen den Entzug eines Waffenscheins wehrt. Schon vor drei Jahren gab es ein ähnliches Verfahren. Damals klagte ebenfalls ein Juwelier, dem der Waffenschein nicht verlängert wurde. Er sagte damals, er brauche die Waffe, damit er Kunden mit Schmuck diskret zu Hause besuchen könne. In ganz Südbayern sei er unterwegs. Das Gericht wies die Klage des Juweliers damals aber ab. Der Grund: Wer eine Waffe ständig bei sich tragen will, muss dafür einen besondere Gefahr nachweisen. Die sah das Gericht beim Juwelier nicht. Eine Gefahrenanalyse der Kripo ergab, dass Juweliere fast nie außerhalb des Geschäfts überfallen werden.

    Auch im aktuellen Fall droht dem Mann aus der Juweliersfamilie eine Niederlage. Die Richter haben offensichtlich ebenfalls Zweifel daran, dass der Mann so gefährdet ist, dass er seine Pistole, vom Typ Browning, Kaliber 7,65 Millimeter, wirklich benötigt. Das Gesetz ist streng: Der Inhaber eines Waffenscheins muss konkret nachweisen, dass er eine bestimmte gefährdete Person oder einen Gegenstand zu bewachen hat.

    Immer weniger haben einen Waffenschein

    Die Zahl der Menschen, die einen Waffenschein besitzen, ist deshalb in den vergangenen Jahren stark nach unten gegangen – die Behörden haben zahlreiche Scheine nicht verlängert, bei der Neuausgabe sind sie sehr streng. Vor einigen Jahren gab es im Landkreis Augsburg noch rund 30 Besitzer eines Waffenscheins, heute sind es gerade noch zwei. In der Stadt Augsburg ergibt sich ein ähnliches Bild: Es gibt derzeit nur ein Sicherheitsunternehmen, das Waffenscheine bewilligt bekommen hat.

    Acht Mitarbeiter des Unternehmens dürfen Waffen tragen. Für Sportschützen und Jäger gelten andere Regeln. Sie benötigen keinen Waffenschein, der zum Tragen einer Waffe berechtigt. Ihnen reicht eine Waffenbesitzkarte. Sie dürfen die Waffen dann aber nur entladen und gesichert transportieren – und nur im Jagdgebiet oder auf dem Schießstand einsetzen. In der Stadt gibt es derzeit rund 2500 Waffenbesitzkarten, im Kreis Augsburg sind es 4200. Wobei ein Waffenbesitzer auch mehrere Pistolen oder Gewehre haben darf.

    Kann er schießen?

    Der Mann, der derzeit vor dem Verwaltungsgericht klagt, hat aber nicht nur das Problem, dass er einen Grund vorweisen muss, weshalb er einen Waffenschein braucht. Ein Sachverständiger bescheinigte ihm beim Termin vor dem Verwaltungsgericht auch unzureichende Fähigkeit im Umgang mit einer Pistole. Der Kläger habe im Februar und im April auf einem Schießstand unter seiner Betreuung geschossen – und dabei jeweils unzureichende Ergebnisse erzielt. „Die Ergebenisse wären angemessen für jemanden, der zum ersten Mal schießt“, sagte der Sachverständige. Außerdem wisse der Kläger offenbar nicht, wie man Waffen sicher handhabt. Als die Pistole eine Ladehemmung hatte, habe er mit dem Finger am Abzug die Waffe untersucht – eine höchst gefährliche Situation, weil sich jederzeit ein Schuss lösen kann.

    Die Vorsitzende Richterin Beate Schabert-Zeidler appellierte deshalb an den Mann, über die Klage noch einmal gründlich nachzudenken. „Alles im Leben hat seine Zeit“, sagte sie. „Überlegen Sie sich, ob es nicht an der Zeit ist, von der Waffe Abschied zu nehmen.“ Der Kläger denkt daran aber offenbar nicht. Im Fall einer Niederlage wolle er vor die nächste Instanz ziehen, kündigt er an – notfalls bis hin zum Verfassungsgericht.

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