Die Standplätze auf dem Christkindlesmarkt sind begehrt – vor allem mit Essen und Getränken kann man dort gute Umsätze machen. Deshalb gibt es immer wieder Ärger wegen der Vergabe der Plätze. Ein Betreiber eines Glühweinstandes, der für den Markt dieses Jahr eine Absage bekam, ist nun vor Gericht erfolgreich gegen die Entscheidung der Stadt vorgegangen. Das Verwaltungsgericht legte jetzt in einer Eilentscheidung fest, dass die Stadt den Antrag des Standbetreibers noch einmal prüfen muss.
Augsburg