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Augsburg: Vergewaltigung an Heilig Abend: Prozess endet mit Bewährungsstrafe

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Vergewaltigung an Heilig Abend: Prozess endet mit Bewährungsstrafe

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    Das Schöffengericht verurteilt den 52-Jährigen wegen Vergewaltigung und „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“ zu einer Bewährungsstrafe.
    Das Schöffengericht verurteilt den 52-Jährigen wegen Vergewaltigung und „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“ zu einer Bewährungsstrafe. Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild)

    Es ist der 24. Dezember 2016. Heilig Abend, 18 Uhr. In dem Augsburger Hochhaus werden in vielen Wohnungen die Kerzen an den Christbäumen angezündet, Geschenke ausgepackt, gefeiert. In einer Wohnung allerdings ist die Stimmung alles andere als friedlich. Ein Mann, 52, demütigt und vergewaltigt eine Frau – eine Afghanin. Er filmt alle Szenen mit dem Handy und droht, die Videos an die Familie des Opfers zu schicken. Eine brutale „Erpressung“. Denn in dem Heimatland der Frau gilt eine Vergewaltigung als Beschmutzung der Familienehre, als Schande. Laut der Menschenrechtsorganisation Amnesty International droht solchen Opfern sogar der „Ehrenmord“. Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Rita Greser hatte sich jetzt mit dem ungewöhnlichen Fall zu befassen.

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