Nese B. und Hasan A wurden beide zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Bei Hasan A. stellte das Gericht die Mordmerkmale Heimtücke und niedere Beweggründe fest. Daher erkannten die Richter eine besondere Schwere der Schuld. Hasan A. wird deshalb vermutlich mindestens 20 Jahre im Gefängnis bleiben, bevor er auf Bewährung aus der Haft entlassen werden kann.
Augsburg