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Urteil: Urteil: Mieter muss auch verspätete Heizkosten-Abrechnung bezahlen

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Urteil: Mieter muss auch verspätete Heizkosten-Abrechnung bezahlen

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    Mieter können sich bei einer verspätet erfolgten Heizkostenabrechnung nicht um Nachforderungen ihres Vermieters drücken. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
    Mieter können sich bei einer verspätet erfolgten Heizkostenabrechnung nicht um Nachforderungen ihres Vermieters drücken. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Foto: Alexander Kaya/Symbolbild

    Mieter können sich bei einer verspätet erfolgten Heizkostenabrechnung nicht um Nachforderungen ihres Vermieters drücken. Auch wenn der Eigentümer die Abrechnung erst Monate nach der im Mietvertrag fixierten Frist vorlegt, müssen die Forderungen beglichen werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. (AZ: VIII ZR 152/15)

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