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Augsburg: Urteil: Auch „Geisterradler“ haben Vorfahrt

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Urteil: Auch „Geisterradler“ haben Vorfahrt

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    Die Polizei warnt seit einigen Jahren verstärkt vor "Geisterradlern". 
    Die Polizei warnt seit einigen Jahren verstärkt vor "Geisterradlern".  Foto: Mateusz Roik

    Es ist ein Unfall, wie er häufig passiert. Eine Radlerin fährt im Juni 2012 in der falschen Richtung auf einem Radweg in der Bürgermeister-Ackermann-Straße. Ein Autofahrerin, die aus einer Seitenstraße in die vierspurige Straße einbiegt, übersieht die Radfahrerin – und es kommt zum Unfall. Schuld am Zusammenstoß ist aber nicht in erster Linie die „Geisterradlerin“, sondern die Frau am Steuer des Autos. So sieht es zumindest das Amtsgericht Augsburg in einem aktuellen Urteil.

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