Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag sind so genannte "Stille Tage". An ihnen gilt das Tanzverbot. Damit nicht genug: Zwar darf Gründonnerstag und am Karsamstag Musik gespielt werden, allerdings "muss der ernste Charakter des Stillen Tages gewahrt werden". Festgesetzt ist das im Feiertagsgesetz. Das bedeutet: auf keinen Fall Unterhaltungsmusik. Wenn Musik dann nur mit ernsten Texten und in gedämpfter Lautstärke.
Stille Tage