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Stille Tage: Tanzverbot am Karfreitag: Polizei mahnt Wirte

Stille Tage

Tanzverbot am Karfreitag: Polizei mahnt Wirte

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    Das ist heute nicht zu sehen. Denn an den "Stillen Tagen" gilt das Tanzverbot.
    Das ist heute nicht zu sehen. Denn an den "Stillen Tagen" gilt das Tanzverbot. Foto: dpa/Symbolbild

    Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag sind so genannte "Stille Tage". An ihnen gilt das Tanzverbot. Damit nicht genug: Zwar darf Gründonnerstag und am Karsamstag Musik gespielt werden,  allerdings "muss der ernste Charakter des Stillen Tages gewahrt werden". Festgesetzt ist das im Feiertagsgesetz. Das bedeutet:  auf keinen Fall Unterhaltungsmusik. Wenn Musik dann nur mit ernsten Texten und in gedämpfter Lautstärke.

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