Augsburgs Bedürftige konnten seit dem Sommer eine verbilligte Karte für den öffentlichen Nahverkehr erhalten. Doch beim Sozialticket waren bisher Hartz-IV-Empfänger ausgeschlossen. Nach wenigen Monaten muss die Verwaltung schon nachbessern. Denn das Augsburger Verwaltungsgericht entschied, dass diese Ungleichbehandlung gegen das Grundgesetz verstößt. Die Betroffenen sind nun in der Warteschleife - und vorläufig erhält niemand mehr das günstige Ticket für Busse und Straßenbahnen neu.
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