Auch in einem Bordell gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Ein Freier darf die bezahlte sexuelle Leistung einer Prostituierten nicht mit Gewalt durchsetzen. Ein Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Bernhard Kugler hatte sich jetzt mit einem solch ungewöhnlichen und eher seltenen Fall zu beschäftigen. Es verurteilte einen 20-Jährigen wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von 21 Monaten auf Bewährung.
Augsburg