Wenn ein Vater seine Kinder – zwei kleine Mädchen – ohrfeigt, ist das eine üble Sache. Und strafbar. Der Missetäter kann aber nur verurteilt werden, wenn im Prozess objektive Beweise vorliegen. Und daran krankt ein Fall, mit dem sich Jugendrichter Günther Baumann befassen musste – nicht zuletzt vielleicht auch deshalb, weil er sich in einer Familie aus einem anderen Kulturkreis abgespielt haben soll.
Augsburg