Dämpfer für die Verteidigung im Prozess gegen den Augsburger Immobilienhändler Kazim C.: Ein Befangenheitsantrag gegen eine Richterin ist abgelehnt worden. Das Verfahren gegen C. kann damit in der gleichen Besetzung wie bisher weitergehen. Der Immobilienhändler ist angeklagt, weil er für eine seiner Firmen keinen Insolvenzantrag gestellt haben soll, obwohl das Unternehmen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft längst pleite war. Zudem soll er Vermögen – ein größeres Bürogebäude – aus der GmbH auf die Seite geschafft haben.
Prozess in Augsburg