Wer in Zusammenhang mit einem Polizisten das Wort „Bulle“ gebraucht, macht sich nicht immer wegen Beamtenbeleidigung strafbar. Es kommt auf den Einzelfall an, wie jetzt ein Prozess gegen einen Passanten (29) zeigte. Der Mann war im September 2010 in der Grottenau unterwegs, als ein Funkstreifenwagen an ihm vorbeifuhr. Völlig zusammenhanglos sagte der Passant „Bullen“. Pech für ihn, dass die Fenster des Polizeiautos heruntergelassen waren und die Beamten das Wort hörten.
Prozess in Augsburg