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Augsburg: Rauch-Verbot am Balkon: Kommt jetzt die große Klage-Welle?

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Rauch-Verbot am Balkon: Kommt jetzt die große Klage-Welle?

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    Rauchen wann ich will und so viel ich will: Das geht nicht, wenn die Nachbarn davon stark beeinträchtigt werden, meint der BGH.
    Rauchen wann ich will und so viel ich will: Das geht nicht, wenn die Nachbarn davon stark beeinträchtigt werden, meint der BGH. Foto: Uli Deck (dpa)

    Seit vergangenen Freitag steht fest: Nachbarn kann das Rauchen auf dem Balkon zeitweise verboten werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Voraussetzung ist, dass der Rauch als "wesentliche Beeinträchtigung" empfunden wird.

    Gerade in großen Wohnungsanlagen oder Reihenhäusern dürfte das Urteil für Zündstoff sorgen. Beim Amtsgericht Augsburg stellt man sich bereits auf Mehrarbeit ein: Seit Freitag sind dort Anfragen von fünf verschiedenen Anwaltskanzleien eingegangen, berichtet Dr. Bernt Münzenberg, Präsidenten des Amtsgerichts. Und man gehe davon aus, dass noch deutlich mehr Fälle hinzukommen.

    Rauchen am Balkon: Ein Prozess kann bis zu 2.000 Euro kosten

    Dabei muss es nicht in allen Fällen zwingend zur Klage oder gar zu einem Verfahren kommen. "Sollte ein Problem mit einem Nachbarn auftreten, raten wir zunächst einmal persönlich bei dem Nachbarn zu klingeln und über die Situation zu reden", sagt Münzenberg. Kommt man auf diese Weise nicht weiter, habe man die Möglichkeit sich direkt an das Amtsgericht zu wenden und eine Klage aufzusetzen.

    Der gängige Weg wäre jedoch, sich über einen Anwalt an den betroffenen Nachbarn zu wenden. Im Regelfall wird ein Brief verfasst, in dem die folgenden Schritte aufgeführt werden, sollte sich innerhalb einer gewissen Frist nichts ändern. Erst dann geht es vor Gericht. "Wir hoffen allerdings, dass es nicht immer so weit kommt. Denn ein solcher Prozess kann bis zu 2.000 Euro kosten", so Münzenberg. Zudem gibt er zu bedenken: Wurden einmal Raucher- und Nicht-Raucherzeiten festgelegt, sind diese für beide Parteien bindend. "Bei Zuwiderhandlung werden die Betroffenen bestraft", sagt Münzenberg. Eine Zigarette könne da schnell mal zwischen 50 oder 500 Euro kosten -  je nach Einkommen des Betroffenen.

    Auch der Vergangenheit gab es immer mal wieder entsprechende Klagen im Landkreis und in der Stadt Augsburg. In den meisten Fällen habe es sich um große Wohnungsanlagen gehandelt, bei denen die rauchenden Anwohner in der unteren Wohnung lebten und sich die nicht-rauchenden Nachbarn vor allem beim Frühstück, Mittagessen und Abendessen auf dem Balkon gestört fühlten, so Münzenberg. "Vor Gericht konnte man sich meist durch gutes Zureden auf Rauchzeiten beschränken."

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