Vor dem Landgericht Augsburg hat heute Vormittag der Prozess gegen den bundesweit bekannten Bordellbetreiber Marcus von Anhalt begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, insgesamt Steuern in Höhe von 747000 Euro hinterzogen zu haben. Hinzu komme versuchte Steuerhinterziehung über 823000 Euro.
Marcus von Anhalt: Kosten für Luxusautos offenbar als Betriebsausgaben deklariert
Unter anderem sollen zwei Firmen, bei denen von Anhalt aus Sicht der Ermittler das Sagen hatte, die Kosten für 14 Luxusautos - von Porsches über Ferraris bis hin zu einem Daimler Maybach - als Betriebsausgaben deklariert haben. Die Autos seien aber privat genutzt worden, so die Staatsanwaltschaft. Zudem soll von Anhalt bei der Einkommenssteuer Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht angegeben haben. Weil das Finanzamt teils noch keine Bescheide erlassen hatte, wird ein Teil dieses Komplexes als versuchte Steuerhinterziehung gewertet.
"Bordellkönig" wird Ruf als schillernde Person gerecht
Vor Gericht wurde von Anhalt seinem Ruf als schillernder Person gerecht. Bevor das
Zu den Vorwürfen äußerte sich von Anhalt am ersten Prozesstag noch nicht - zumindest fast. Obwohl seine Verteidigerin ihn lieber schweigend gesehen hätte, ließ von Anhalt schon mal durchblicken, dass aus seiner Sicht die Anschaffung aller Autos für einen Bordellbetreiber betrieblich veranlasst gewesen sei. Er zählte sogar zwei weitere Ferraris auf, die in der Aufstellung der Staatsanwaltschaft nicht auftauchen. "Wenn, dann machen wir es richtig." Mit einer Aussage von Anhalts ist am morgigen Donnerstag zu rechnen. Er hat ein Team von vier Anwälten, darunter auch einen der Verteidiger von Uli Hoeneß aus dessen Steuer-Verfahren.
Laut Vorsitzendem Richter Wolfgang Natale gab es zuletzt bereits Gespräche zwischen allen Prozessbeteiligten wegen eines möglichen "Deals". Diskutiert wurde, unter welchen Umständen eine Schadenswiedergutmachung möglich wäre. Das Gericht gab in den Gesprächen - vorbehaltlich des Prozessverlaufs - zu erkennen, dass es im Fall eines Geständnisses einen Strafrahmen von gut drei Jahren für möglich hält, sollten sich die Vorwürfe als zutreffend erweisen. Ohne Geständnis, gab die Staatsanwaltschaft zu erkennen, hielte sie vier bis fünf Jahre Freiheitsstrafe für angemessen.