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Augsburg: Neymar und Queen Elisabeth: Wie Augsburger ihre Kinder nennen

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Neymar und Queen Elisabeth: Wie Augsburger ihre Kinder nennen

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    Das Standesamt entscheidet, ob ein Vorname für ein Kind erlaubt ist oder nicht.
    Das Standesamt entscheidet, ob ein Vorname für ein Kind erlaubt ist oder nicht. Foto: Silvio Wyszengrad, Archiv

    Mia und Ben sind zur Zeit schwer angesagt. Keine Vornamen wurden 2015 häufiger vergeben. Doch am anderen Ende der Statistik tummeln sich jede Menge Kuriositäten. Von Matt-Eagle und Popo, über Pumuckl und Schokominza, bis hin zu Ikea und Winnetou gibt es immer wieder Eltern, die mit eher ungewöhnlichen Namensvorstellungen beim Standesamt aufschlagen.

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