Der wochenlange Streit zwischen Neusäß und Augsburg wegen einer Asylunterkunft an der Grenze beider Gemeinden ist entschieden: Das Vorhaben ist laut Landratsamt Augsburg „nicht genehmigungsfähig.“ Grund ist, dass es zwar einen Anschluss an die Kanalisation gibt, aber nur ins Augsburger Netz und nicht nach Neusäß. Die Stadt Augsburg lehnt es aber ab, dass der Anschluss über ihr Netz erfolgt. Augsburgs Baureferent Gerd Merkle (CSU) führte ins Feld, dass die Stadt gerade dabei sei, ein Neubaugebiet im Bärenkeller auszuweisen. Die bestehende Kanalisation dort sei „ohnehin schon knapp kalkuliert.“ Wäre das Flüchtlingsheim realisiert worden, hätte eventuell ein neuer Kanal auf Kosten der Gebührenzahler gebaut werden müssen.
Kreis Augsburg