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Augsburg: Gericht kippt Rathaus-Hausverbot gegen AfD-Chefin Frauke Petry

Augsburg

Gericht kippt Rathaus-Hausverbot gegen AfD-Chefin Frauke Petry

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    Das Hausverbot gegen Frauke Petry ist laut Verwaltungsgericht unzulässig.
    Das Hausverbot gegen Frauke Petry ist laut Verwaltungsgericht unzulässig. Foto: Matthias Hiekel/Archiv (dpa)

    AfD-Chefin Frauke Petry hat einen juristischen Sieg errungen: Sie darf im Rathaus reden. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat heute das Hausverbot gegen AfD-Chefin Frauke Petry als nicht zulässig bewertet. Dieses war im Zusammenhang mit dem geplanten Neujahrsempfang der Alternative für Deutschland ausgesprochen worden. Der Empfang soll am 12. Februar 2016 im Augsburger Rathaus stattfinden. Frauke Petry ist dort, wie mehrfach berichtet, als Rednerin angekündigt. Seit Tagen schaukelte sich der Streit zwischen Augsburgs Oberbürgermeister Gribl und der AfD hoch.

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