Wie die Gewerkschaft Verdi mitteilt, hat die Geschäftsführung beim Thema Beschäftigungssicherung ein Konzept vorgelegt, dem die Arbeitnehmerseite offen gegenübersteht. Demnach sollen betriebsbedingte Kündigungen, denen der Betriebsrat nicht zustimmt, vor einer Einigungsstelle verhandelt werden. Beide Seiten müssten dann in einem juristischen Verfahren gegenüber einem Richter erklären, weswegen die Kündigungen notwendig oder eben nicht zulässig sind. Bisher hatte die Geschäftsführung gefordert, betriebsbedingte Kündigungen ohne das Veto des Betriebsrates aussprechen zu können.
Augsburg