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Auktionshaus Rehm: Die erste Versteigerung nach dem Teppich-Urteil

Auktionshaus Rehm

Die erste Versteigerung nach dem Teppich-Urteil

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    Georg Rehm vor einem Gemälde der anstehenden Auktion – einer um 1700 im Umkreis des Jean Baptist Martin geschaffenen Schlossansicht mit höfischer Gesellschaft (Taxe 3500 Euro).
    Georg Rehm vor einem Gemälde der anstehenden Auktion – einer um 1700 im Umkreis des Jean Baptist Martin geschaffenen Schlossansicht mit höfischer Gesellschaft (Taxe 3500 Euro). Foto: hks

    Am 27. Januar hat das Landgericht Augsburg eine Schadenersatzklage in Höhe von 350000 Euro gegen das Auktionshaus Georg Rehm abgewiesen, da man „an einen regionalen Universalversteigerer keine überhöhten Anforderungen stellen“ dürfe.

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